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13.11.18 –
Sehr geehrter Herr Landrat,
gemäß § 56 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beantragt die Gruppe „Grüne/UWG im Kreistag des Landkreises Cloppenburg“ den folgenden Punkt in die Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses am 11.12.2018 und in die Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 18.12.1018 aufzunehmen:
„Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages“
Unter diesem Tagesordnungspunkt stellen wir folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:
„Die Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises Cloppenburg vom 30.03.2017 wird wie folgt geändert: § 5 Abs. 2 (,Wenn keine Berichte, Anregungen oder Beschwerden vorliegen, unterbleibt die Aufnahme dieser Punkte in die Tagesordnung.‘) wird gestrichen.“
Begründung:
§ 5 Abs. 2 ist überflüssig. Er führt dazu, dass praktisch nur schriftlich bereits bei Aufstellung der Tagesordnung vorliegende Anregungen oder Beschwerden berücksichtigt werden. In der Praxis ist solch eine Vorgehensweise, auch für beratende Mitglieder in den Fachausschüssen, wenig praktikabel. Sehr viel sinnvoller ist es, diesen Punkt stets in die Tagesordnung der Sitzungen aufzunehmen - 2 - und so spontane und mündlich vorgetragene Anregungen und Beschwerden zu ermöglichen. Denn dann können diese ohne größeren Aufwand formuliert und aufgenommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Irmtraud Kannen, Ulla Thomée, Fabian Wesselmann
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