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24.08.20 –
An das
Niedersächsisches Ministerium
Für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
Archivstraße 2
30169 Hannover
Baumfällungen entlang von Radverkehrswegen in der Gemeinde Barßel
Sehr geehrte Damen und Herren,
umfangreiche Baumfällungen entlang von Radwegen der vergangenen Jahre haben in der Bevölkerung der Gemeinde Barßel immer wieder für Unverständnis und Bedenken über die Rechtmäßigkeit des Handelns von Seiten der Verwaltung gesorgt. Dies umso mehr, als es sich nicht um die Herausnahme einzelner Gehölze handelte, die nachweislich geschädigt waren, sondern um den Kahlschlag ganzer Baumreihen. Als jüngstes Beispiel ist hier die Fällung von über 30 Bäumen an der Oltmann-Strenge-Straße im Ortsteil Elisabethfehn zu Beginn dieses Jahres zu nennen, die nicht nur die Bevölkerung überrascht hat, sondern auch parteiübergreifend alle Fraktionen im Rat der Gemeinde Barßel (s. NWZ vom 29.01.2020).
Die Gruppe Bürgerfraktion Barßel (BfB)/Bündnis 90 – Die Grünen im Rat der Gemeinde Barßel hat durch eine Anfrage vom 10.02.2020 die Kommunalaufsicht des Landkreises Cloppenburg um kritische Überprüfung und um Stellungnahme zum Vorgehen der Verwaltung gebeten und auch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport als oberste Kommunalaufsichtsbehörde informiert (s. anliegende Stellungnahmen). Letztgenanntes Ministerium legte nahe, sich an das Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz zu wenden, sofern mit den Baumfällungen Rechtsverstöße vermutet werden.
Es besteht dringender Verdacht, dass die von der Verwaltung der Gemeinde Barßel veranlassten
Baumfällungen entlang von Radverkehrswegen rechtlich nicht begründet waren, da gemäß §15 Abs. 1 BNatSchG an erster Stelle die Pflicht steht, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen, wenn durch zumutbare Alternativen der mit dem Eingriff erfolgte Zweck am gleichen Orte zu erreichen ist. Hierzu ist festzustellen, dass es durch die extremen Dürren der vergangenen Jahre zu erheblichen Verlusten an Bodenfeuchte in der von Moorboden geprägten Region gegeben hat, mit zum Teil drastischen Bodenabsenkungen als Folge. Diese Bodenabsenkungen haben sich deutlich auch an vielen Stellen entlang der Radverkehrswege (Westmarkstraße, Mühlenweg, Oltmann-Strenge-Straße, usw. )in der Gemeinde Barßel gezeigt und einen erheblichen Sanierungsbedarf hervorgerufen. Die Wurzeln der entlang der Radverkehrswege gepflanzten alten Bäume waren nicht unmittelbar an den Asphaltaufbrüchen im Bereich der Fahrbahn beteiligt, sondern haben über lange Jahre hinweg zu einer Regulierung des Feuchtigkeitsgehaltes im Unterboden beigetragen und so die Stabilität der Radverkehrswege maßgeblich unterstützt. Darüber hinaus sind nach den Fällungen die Sanierungen der Fahrbahndecken weiterhin notwendig und keinesfalls behoben. Aus diesem Grunde sind die von der Gemeinde Barßel durchgeführten Fällungen als vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft anzusehen, da die notwendigen Sanierungen auch mit dem Erhalt der Baumreihen möglich gewesen wären.
Selbst wenn, wie die Gemeindeverwaltung vorgibt, die vorgenannten Beeinträchtigungen unvermeidbar gewesen wären, muss die Verwaltung ihrer nach §15 Abs. 2 BNatSchG auferlegten Verpflichtung nachkommen, die Fällungen zu ersetzen oder auszugleichen und entweder entlang der betroffenen Radverkehrswege gleichwertige Gehölze pflanzen (Ersatzmaßnahme) oder im Umfeld Neuanpflanzungen vornehmen lassen (Ausgleichsmaßnahme). Weder das eine noch das andere ist bisher von der Verwaltung der Gemeinde Barßel durchgeführt worden und auch eine entsprechende Planung wurde nicht kommuniziert.
Auch für den Fall, dass die Fällungen aus Gründen der Verkehrssicherheit und im Zusammenhang mit der geplanten Sanierung der Radwege ausgeführten worden seien, zieht dies gemäß der Verfügung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 12.09.2013 (Beseitigung von einzelnen Bäumen bei der Unterhaltung von Straßen – Eingriff im Sinne BNatSchG §14) Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen nach sich und die gefällten Bäume müssen entweder nachgepflanzt oder an anderer Stelle ersetzt werden.
Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass die Fällungen ganzer Baumreihen entlang der Radwege auf dem Gebiet der Gemeinde Barßel begründeten Anlass geben, an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Verwaltung zu zweifeln. Ich bitte Sie daher, den Vorgang zu prüfen, Stellung zu nehmen und darauf hinzuwirken, dass die Gemeindeverwaltung vermeidbare Fällungen entlang von Radverkehrswegen zukünftig unterlässt sowie zu veranlassen, dass für die bereits gefällten Bäume Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden.
Vielen Dank.
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