05.06.19 –
Sehr geehrter Herr Landrat,
gemäß § 56 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und § 22 Abs. 1 i.V.m. § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises Cloppenburg bitten wir in der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt am 13.6.2019 um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Bedarf es grundsätzlich einer Genehmigung des Landkreises oder einer Anzeige beim Landkreis, wenn ein Tierhaltungsbetrieb von einer reinen Stallhaltung auf eine Auslauf- oder Freilandhaltung umstellen möchte? Falls ja: Aus welchen Rechtsnormen ergibt sich das?
2. Bedarf es einer Genehmigung des Landkreises oder einer Anzeige beim Landkreis, wenn ein Tierhaltungsbetrieb zum Zwecke der Umstellung auf eine Auslaufhaltung neue Tore für die Tiere einbauen und/oder einen befestigten Auslauf schaffen möchte? Falls ja: Ab welcher Größe ist das der Fall und aus welchen Rechtsnormen ergibt sich das?
3. Wurde eine nach den Zf. 1-2 ggf. erforderliche Genehmigung für die Umstellung in der Vergangenheit seitens des Landkreises schon einmal verweigert oder eine Umstellung untersagt? Falls ja: Wie oft ist dies in den letzten fünf Jahren vorgekommen? Was waren die Gründe?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Fabian Wesselmann, Dr. Irmtraud Kannen, Ulla Thomée
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