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Antrag: Neubau eines Schießstandes in Ahlhorn

Antrag gem. § 56 NKomVG

22.01.18 –

Sehr geehrter Herr Landrat,

gemäß § 56 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beantragt die Gruppe „GRÜNE/UWG im Kreistag des Landkreises Cloppenburg“ den folgenden Punkt in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt am 22.2.2018, in die Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses am 6.3.2018 und in die Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 13.3.2018 aufzunehmen:

„Aufhebung des Beschlusses zum Neubau eines Schießstandes in Ahlhorn“

Wir stellen folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

„Der Kreistag hebt den Beschluss vom 17.12.2015 hinsichtlich der Gewährung eines Zuschusses für den Neubau eines Schießstandes in Ahlhorn auf und fordert die Jägerschaft Cloppenburg auf, gegebenenfalls einen erneuten Zuschussantrag zu stellen.“

Begründung:

In seiner Sitzung am 17.12.2015 hat der Kreistag gegen die Stimmen der Grünen beschlossen:

„Die Jägerschaft des Landkreises Cloppenburg e.V. erhält für die gemeinsame Maßnahme mit der Jägerschaft des Landkreises Vechta e.V. ,Neubau eines Schießstandes in Ahlhorn‘ einen Zuschuss in Höhe von 270.000 €. Die Mittel werden wie folgt eingeplant:
Haushalt 2016: 135.000 €
Haushalt 2017: 135.000 €.

Der Zuschuss wird vorbehaltlich der Beteiligung des Landkreises Vechta gewährt.“

Es ist sehr fragwürdig, die Bereitstellung der Mittel jahrelang weiter zu verschieben – zumal sie sich damit im Haushalt 2018 zu einer falschen Gesamtinvestitionssumme in Höhe von 405.000 Euro aufaddiert haben. Da die Mittel in 2016 und 2017 nicht in Anspruch genommen wurden, ist aus unserer Sicht eine erneute Antragstellung erforderlich. Wir fragen uns, warum ein angeblich so dringend benötigter Schießstand in den letzten zwei Jahren nicht verwirklicht werden konnte. Die Jungjägerausbildung konnte durch die Nutzung geeigneter Schießstände in umliegenden Landkreisen durchgeführt werden, sodass sich die Notwendigkeit eines eigenen Schießstandes für bestimmte Ausbildungssegmente nicht erschließt.

In dem Antragsschreiben der Jägerschaft Cloppenburg vom 24.9.2015 hieß es: „Anfang 2015 wurde uns die Baugenehmigung basierend auf dem ,großen‘ BImSchG-Verfahren erteilt, sodass von einem hohen Maß an Rechtssicherheit auszugehen ist. Sowohl mit den Anliegern als auch mit der Gemeinde konnte inzwischen ein einvernehmliches Verhältnis aufgebaut werden.“ Tatsächlich hat sich schon im Jahre 2009 die Bürgerinitiative „Ahlhorn ohne Schießlärm“ (www.ahlhorn-ohne-schiesslaerm.de) gegründet. Nach dem Genehmigungsbescheid aus Februar 2015 klagten sowohl ein Nachbar als auch die Bürgerinitiative als Mitglied des LBU Niedersachsen gegen den Schießstand. Vorgetragen wurden vor allem natur- und umweltschutzrechtliche Aspekte.

Aufgrund des Antrages der Jägerschaft auf Sofortvollzug im April 2015 konnte trotz der Klagen der Bau beginnen. Passiert ist seither nichts. Als nun die Klagen im Dezember 2017 vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg verhandelt werden sollten, stellte das Gericht fest, dass die Betriebserlaubnis inzwischen erloschen ist. Nun muss der Betrieb erneut beantragt werden und eventuell müssen neue Gutachten erstellt werden.

Da somit die Grundlagen des Beschlusses des Kreistages vom 17.12.2015 nicht mehr gegeben sind und sich die Aussagen bezüglich des Einvernehmens mit der Nachbarschaft als falsch erwiesen haben, muss der Kreistag über die Bezuschussung eines Schießstandes in Ahlhorn im Falle einer erneuten Antragstellung neu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Irmtraud Kannen - Ulla Thomée - Fabian Wesselmann

"Grüne wollen Zuschuss an Jäger kippen": www.mt-news.de/index.php

Kategorie

Anträge | Kreistag | Umweltschutz

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