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15.09.23 –
Sehr geehrter Herr Landrat Wimberg,
lieber Johann,
ich bitte im Namen der GRÜNE-Fraktion zur Ausschusssitzung für Kultur und Freizeit am kommenden Dienstag, 19.09.2023, um Antwort auf die folgenden Fragen:
Eine schriftliche Antwort als Anhang zum Protokoll der kommenden Sitzung reicht aus, falls der Zeitraum zu knapp ist, um die Fragen direkt in der Sitzung unter TOP 15 zu beantworten.
Herzlichen Dank.
40 - Amt für Schule, Kultur, ÖPNV und Liegenschaften
40.1 Schule, Sport und Kultur
Cloppenburg, 18.09.2023
Betreff: Beantwortung der Anfrage der GRÜNE-Fraktion vom 15.09.2023 – Kulturförderung
Welche kulturellen Einrichtungen im Landkreis werden durch den Landkreis gefördert?
Wie hoch sind die Fördersummen für die kulturellen Einrichtungen?
Folgende Einrichtungen werden derzeit durch den Landkreis Cloppenburg mit einem jährlichen Zuschuss gefördert:
Nach welchen Richtlinien oder Einzelfallentscheidungen werden kulturelle Einrichtungen im Landkreis vom Landkreis gefördert?
Der Landkreis bekennt sich gemäß dem Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 25.09.2018 (V-KUL/18/115) zur institutionellen Förderung der in seinem Gebiet vorhandenen musealen sowie musikalischen Einrichtungen und Initiativen.
Eine grundsätzliche Förderung kommt in Betracht, wenn die jeweilige Einrichtung sowohl hinsichtlich ihres Angebotes als auch hinsichtlich der konzeptionellen Ausrichtung über ein Alleinstellungsmerkmal und damit über eine regionale und/ oder überregionale Ausstrahlungswirkung sowie über ein hohes Potential einer überregionalen Wahrnehmung verfügt.
Weitere museale sowie musikalische Einrichtungen und Initiativen können in die Liste aufgenommen werden, sofern sie ebenfalls die o.g. Kriterien erfüllen. Über die Aufnahme weiterer Einrichtungen in die Liste sowie über die Höhe des Zuschusses entscheidet der Kreistag.
Zudem fördert der Landkreis Cloppenburg nach der Richtlinie zur Förderung der Kulturaktivitäten im Landkreis Cloppenburg (Kulturförderrichtlinie) vom 04.04.2019, zuletzt geändert am 07.07.2020, Projekte und Veranstaltungen mit kreisweiter bzw. regionaler/überregionaler oder internationaler Bedeutung und Ausstrahlungswirkung, die Modellcharakter tragen oder zur Unterstützung bewahrenswerter kultureller und historischer Traditionen beitragen. Der Landkreis gewährt hierzu einen Zuschuss in Höhe der förderfähigen, ungedeckten Ausgaben, höchstens jedoch 5.000,00 EUR.
Darüber hinaus fördert der Landkreis kulturelle Einrichtungen und Initiativen im Rahmen von Einzelfallentscheidungen und vorbehaltlich der Entscheidung der politischen Gremien.
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