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26.01.24 –
Sehr geehrter Herr Landrat.
Gemäß § 56 NKomVG bittet die GRÜNE-Fraktion um Beantwortung der folgenden Fragen zu der Ersatzpflanzung für die Kreisstraße 147:
Begründung:
Die Baumfällung an der K147 war aus Sicht der GRÜNE-Fraktion ein maßgeblicher Eingriff in die Natur. Die im Bundesnaturschutzgesetz vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die Bedingung für die Erlaubnis eines solchen Eingriffs sind, sollten unserer Ansicht frühestmöglich erfolgen, um die eingriffsbedingte Einschränkung der Ökosystemleistung auch zeitlich zu minimieren.
Wir sehen keinen Vorteil im eventuellen Aufschieben von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Unser Landkreis ist unserer Auffassung nach ein wichtiges gesellschaftliches Vorbild und sollte auch bei größeren Eingriffen in die Natur, wie beim Straßenbau, stets zeigen, dass ihm Naturschutz wichtig ist und er entsprechend geltendes Recht ernst nimmt.
Wir bitten um zeitnahe schriftliche Antworten auf die o.g. Fragen.
Herzlichen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Hannes Coners
stellv. GRÜNE-Fraktionsvorsitzender
Antwort des Landrats:
Cloppenburg, 23. Februar 2024
Anfrage - GRÜNE-Fraktion im Kreistag des Landkreises Cloppenburg
Ersatzpflanzung für Kreisstraße 147
Sehr geehrte Damen und Herren,
[…] die Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Im Bescheid zum Planverzicht heißt es, dass die Umsetzung der Ersatzmaßnahmen spätestens auf die der Baumaßnahme anschließenden Pflanzperiode zu erfolgen hat. Eine frühere Umsetzung ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich (s. auch Antwort zu Fragen 3. b und 4.).
Zu 2.:
Die Aufgaben der Kompensation wurden im Jahr 2019 in das Liegenschaftsmanagement integriert und dem Amt für Schule, Kultur, ÖPNV und Liegenschaften übertragen. Umgehend wurde mit der Einarbeitung in die Thematik und der Umsetzung der ersten Schritte begonnen. Es wurde ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Kompensation ausgeschrieben und umgesetzt. Insgesamt wurden im Nachgang 2778 Bäume, 2160 Sträucher und Jungpflanzen sowie 330 Meter Wallhecke auf 14.830 Quadratmetern gepflanzt.
Ab 2020 und bis vor Kurzem waren bedauerlicherweise aufgrund verschiedener Faktoren keine personellen Kapazitäten für die weitere Umsetzung vorhanden
Es wurde gegenüber dem Kreistag mehrfach mitgeteilt, dass die personalaufwändige Abarbeitung der Corona-Pandemie zwischen 2020 und 2023, insbesondere die Erfassung der Fälle sowie die Kontaktpersonenermittlung in vielen Bereichen der Verwaltung für Ausfälle sorgen wird. So musste auch in der Liegenschaftsabteilung Personal von Aufgaben abgezogen werden, um die Corona-Teams zu unterstützen.
Darüber hinaus war es zeitgleich ebenfalls arbeitsaufwändig, die einmalige Chance zur Nutzung von Fördergeldern im Rahmen des Digitalpakts zu nutzen. Zusätzliches Personal stand zur Antragstellung nicht zur Verfügung, wodurch erneut die Aufgaben priorisiert und das Personal entsprechend eingesetzt werden musste. Über fünf Millionen Euro konnten für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises eingeworben werden, hierfür war im Amt für Schule, Kultur, ÖPNV und Liegenschaften eine hohe Flexibilität und ein besonderes Engagement der Mitarbeitenden notwendig, um in besonderen Fällen auch im Windhund Prinzip Fördermittel zu sichern.
Dazu kamen im für Kompensation zuständigen Sachgebiet mehrfache personelle Veränderungen, so dass gerade eingearbeitete Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter die Stelle gewechselt haben und daher das seinerzeitige Vorhaben, eine weitere große Ausschreibung mit mehreren Losen durchzuführen, bis heute nicht umsetzbar war. Es handelt sich in diesem besonderen Fall um ein Personalproblem, das in dieser Schwere bislang nur sehr selten in der Kreisverwaltung aufgetreten ist und von Faktoren gesteuert wurde, auf die Kreisverwaltung in hohem Maße keinen Einfluss hatte.
Aufgrund struktureller Veränderungen wird der Bereich der Ausgleichsmaßnahmen jedoch gerade mit neuem Personal aufgearbeitet, damit kurzfristig eine Bearbeitung der Kompensationsmaßnahmen wieder nach dem Verursacherprinzip erfolgen kann. Es ist der Kreisverwaltung wichtig, hier so schnell und effizient wie möglich überfällige Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen.
Zu 3.:
Gemäß der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde im Verzichtsverfahren wird folgende zeitliche Umsetzung gefordert:
„Die Umsetzung der Ersatzmaßnahmen hat spätestens auf die der Baumaßnahme anschließenden Pflanzperiode zu erfolgen und ist durch die ökologische Baubegleitung zu dokumentieren.“ Das Vorgehen des Landkreises, die Kompensation nach Beendigung der Straßenbauarbeiten zu beginnen, entspricht somit den Vorgaben der Unteren Naturschutzbehörde.
Es macht aus organisatorischen Gründen Sinn, Kompensationen erst nach der Umsetzung einer Maßnahme durchzuführen, da sich oft ein exakter Flächenbedarf erst nach Abschluss der praktischen Arbeit planerisch ermitteln lässt. Daher wird, sofern rechtlich möglich und organisatorisch sinnvoll, diese Reihenfolge angewandt. Ortsnahe Kompensationen erfolgen in der Regel zeitnäher, da Baumpflanzungen im Straßenseitenraum direkt im Anschluss an den Straßenausbau möglich sind. Bei externer Kompensation ist eine Vorbereitung der Fläche und vielfach auch eine Bündelung von Maßnahmen erforderlich bzw. sinnvoll. Dies gilt beispielsweise für Aufforstungen, wenn Kompensationsverpflichtungen sinnvoll zu einer größeren Maßnahme zusammengefasst werden können.
Zu 4.:
Ein Kompensationsflächenbedarf wurde für folgende Baumaßnahmen an Kreisstraßen festgestellt:
K 164 (Löningen-Huckelrieden) – Kompensationsfläche: Löningen
K 353 (L 832-Kantinenstraße) – Kompensationsfläche: Friesoythe
K 149 (OD Petersdorf) – Kompensationsfläche: Friesoythe
K 355 (Darrel-Warnstedt) – Kompensationsfläche: Löningen
Die Vergabe der vorher genannten Kompensationsmaßnahmen soll gebündelt in einer Ausschreibung erfolgen. Die Fertigstellung der Kreisstraßenbaumaßnahme an der K 355 erfolgte im Herbst vergangenen Jahres. Zur Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung wird derzeit die Beauftragung eines Fachbüros für die landschaftspflegerische Ausführungsplanung inkl. Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe sowie Baubegleitung vorbereitet, um eine schnellstmögliche Vergabe der Kompensationsmaßnahmen und die Umsetzung in der Pflanzperiode 2024/2025 zu gewährleisten.
Der Kreisverwaltung sind der Erhalt sowie der Schutz der Natur im Landkreis besonders wichtig und sämtliche in diesem Bereich Mitarbeitenden sind sich ihrer gesellschaftlichen Vorbildfunktion bewusst. Es werden daher auch Maßnahmen umgesetzt, die nicht zu den Pflichten des Landkreises gehören. So engagierte sich der Landkreis beispielsweise im Hotspot 23-Projekt „Delmenhorster Geest, Nordhümmling, Östliche Hunte-Leda-Moorniederung, Vehnemoor/Fintlandsmoor“. Insgesamt 8200 Bäume wurden in diesem Rahmen seit 2022 gepflanzt, unabhängig von der Pflicht zur Kompensation im Bereich des Straßenbaus. 3600 dieser Bäume wurden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung ehrenamtlich in der Freizeit gepflanzt.
Ich hoffe, Ihre Fragen beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Johann Wimberg
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