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Kreistag: Antrag Härtefallfonds

Antrag gem. §56 NKomVG: Bildung eines Härtefallfonds

19.01.23 –

Sehr geehrter Herr Landrat,

gemäß § 56 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beantragt die GRÜNE-Fraktion im Kreistag Cloppenburg in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreisausschusses am 02.02.2023 den folgenden Punkt „Bildung eines Härtefallfonds” aufzunehmen.

Darunter möge nachfolgender Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt werden.

Der Kreistag möge beschließen:

Der Kreistag beauftragt die Kreisverwaltung, zeitnah einen Härtefallfonds einzurichten, der den in der Begründung genannten Vorgaben für die Förderung durch die Landesregierung entspricht.

Begründung:

Die aktuelle Energiekrise stellt für unsere Bevölkerung eine Herausforderung dar, wie sie jahrzehntelang kaum vorstellbar war. Viele Menschen haben Probleme, die gestiegenen Kosten für Strom, Fernwärme und Gas zu bezahlen. Auch Bevölkerungsgruppen, denen es bisher finanziell relativ gut ging, drohen nun Überschuldung und Armut. In dieser Situation hat das Land Niedersachsen eine Unterstützung für lokale Härtefallfonds beschlossen. Es übernimmt ein Drittel der Kosten, wenn Landkreise oder kreisfreie Städte mit den örtlichen Energieversorgungsunternehmen entsprechende Härtefallfonds zur Vermeidung von Strom-, Fernwärme- oder Gassperren für Privatpersonen auflegen, die keine anderen staatlichen Unterstützungsleistungen erhalten können. Für den Landkreis Cloppenburg hat das Land eine Fördersumme von 1.083.713,27 Euro eingeplant.

Auch wenn durch solche staatlichen Unterstützungsmaßnahmen die Zahl der Personen, die von Energieversorgungssperren bedroht sind, relativ gering sein dürfte, ist doch jeder Fall einer zu viel. Gleichzeitig brauchen Betroffene schnell Hilfe. Daher drängt die Zeit, den Fonds rasch einzurichten.

Mit freundlichen Grüßen

Ulf Dunkel, GRÜNE-Fraktionsvorsitzender


Der Antrag wurde in der Kreistagssitzung am 09.02.2023 modifiziert einstimmig übernommen. Der Beschluss lautet nun:

"Der Kreistag beauftragt die Kreisverwaltung, zeitnah die Erforderlichkeit der Einrichtung eines Härtefallfonds zu prüfen, der den Vorgaben für die Förderung durch die Landesregierung entspricht und das Ergebnis den Gremien umgehend vorzulegen."

Kategorie

Anträge | Kreistag | Soziales

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