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10.09.09 –
Hürden bei der Neugründung von Gesamtschulen abbauen
Der Kreistag des Kreistages Cloppenburg fordert die Landesregierung auf:
1. Die Mindestzügigkeit neu zu gründender Gesamtschulen von derzeit 5 Zügen auf
3 Züge zu reduzieren und bei Vorliegen eines geeigneten pädagogischen Konzeptes auch kleinere Gesamtschulen zuzulassen.
2. Alle neu gegründeten Integrierten Gesamtschulen entsprechend ihres besonderen pädagogischen Konzepts als gebundene Ganztagsschulen zu genehmigen und mit ausreichenden Ressourcen auszustatten.
Begründung:
Nach der Aufhebung des zwischen 2003 und 2008 bestehenden Verbots der Neugründung von Gesamtschulen wird der Wunsch vieler Eltern nach einem Gesamtschulplatz für ihr Kind immer dringlicher. Im Landkreis Cloppenburg haben sich ca. 20 Prozent der Elternschaft für die Einrichtung von Gesamtschulen ausgesprochen.
Mit dem am 15.08.2008 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlichten „Gesetz zur Neuordnung der beruflichen Grundbildung und anderer schulrechtlicher Bestimmungen“ wurde die in der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung festgeschriebene Mindestzügigkeit neuer Gesamtschulen erhöht: Neu zu gründende Integrierte Gesamtschulen und nach Schuljahren gegliederte Kooperative Gesamtschulen (KGS) müssen demnach mindestens 5-zügig sein.
Der Landkreis Cloppenburg als Schulträger ist gewillt, dem Wunsch vieler Eltern nach einer Gesamtschule zu entsprechen. Die Festsetzung auf mindestens 5 Züge macht es jedoch unmöglich, diesem Wunsch nachzukommen. Die vorgeschriebene 5-Zügigkeit bei gleichzeitiger vollständiger Aufrechterhaltung des gegliederten Schulsystems macht es uns als Schulträger im ländlichen Raum unmöglich, dem Wunsch der Eltern nach einem Gesamtschulplatz zu erfüllen, da die erforderliche Zahl von 130 Schülerinnen und Schülern pro Jahrgang dauerhaft nicht oder nur mit erheblichen zusätzlichen Kosten für die Schülerbeförderung erreicht werden kann.
Wir sehen darin eine erhebliche Benachteiligung unseres ländlich strukturierten Landkreises gegenüber urbanen Ballungsräumen.
Die Gründung einer Gesamtschule ist die beste Möglichkeit, insbesondere in ländlichen Räumen ein flächendeckendes, wohnortnahes Schulangebot für Schülerinnen und Schüler aller Begabungen vorzuhalten. Deswegen fordert der Landkreis Cloppenburg die Landesregierung auf, für die Neugründung von Gesamtschulen im ländlichen Raum eine Dreizügigkeit zu zulassen.
Insbesondere Integrierte Gesamtschulen sind aufgrund ihres pädagogischen Konzepts zwingend auf einen pädagogisch hochwertigen Nachmittagsunterricht angewiesen. Dafür bedarf es einer entsprechenden sachlichen und personellen Ausstattung für den Nachmittagsunterricht.
Der Landkreis Cloppenburg fordert die Landesregierung auf, die erforderlichen personellen Ressourcen und sachlichen Ausstattungen für neu zu gründende Gesamtschulen wie für die vor 2003 gegründeten Gesamtschulen bereit zustellen.
Die Umsetzung des pädagogischen Konzepts der Gesamtschulen wird ohne diese entsprechende sachliche und personelle Ausstattung für den Nachmittagsunterricht erheblich erschwert.
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Landkreis Cloppenburg
Gudrun Lüdders
Cloppenburg, den 10. 09. 2009
Kategorie
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