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10.05.23 –
Sehr geehrter Herr Landrat.
Gemäß § 56 NKomVG und § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises Cloppenburg beantragt die GRÜNE-Fraktion die Beantwortung folgender Fragen möglichst bis zur nächsten Kreistagssitzung.
Begründung:
Das Ordnungsamt des Landkreises Cloppenburg ist verantwortlich für die Erteilung von waffenrechtlichen Erlaubnissen für alle im Landkreis Cloppenburg wohnhaften Personen.
Bundesweit steigt laut Medienberichten seit einiger Zeit das Interesse für den privaten Waffenbesitz. Einige Behörden melden zahlenmäßig rasant ansteigende Anträge, insbesondere des „kleinen Waffenscheins“. Dieser erlaubt nach der Absolvierung und Anerkennung einer nicht umfangreichen Schulung, die z.B. online stattfindet, das Führen von Schreckschuss-, Reizstoffund Signalwaffen.
Diese Waffen stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, weshalb auch die Polizeigewerkschaft das Prüfen eines Verbotes von Schreckschusspistolen im Zuge der zunehmenden Waffengewalttaten fordert.
Mit freundlichen Grüßen
Nils Wolke
GRÜNE-Kreistagsabgeordneter
Antwort des Landrats vom 07.06.2023:
Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:
1. Wie viele Personen im Landkreis Cloppenburg besitzen momentan einen kleinen Waffenschein?
Zum 31. Dezember 2022 waren im Landkreis Cloppenburg (mit Ausnahme der selbstständigen Städte Cloppenburg und Friesoythe) 811 Kleine Waffenscheine erteilt. Nach der Zuordnung der Zuständigkeit der Städte Cloppenburg und Friesoythe zum Landkreis Cloppenburg im Nationalen Waffenregister können kreisweite Zahlen im Januar 2024 für das Jahr 2023 geliefert werden.
2. Wie haben sich die Zahlen, welche den Besitz eines waffenrechtlichen Erlaubnisscheins abbilden, gestaffelt nach den verschiedenen Waffenscheinen, in den letzten fünf Jahren entwickelt?
Anzahl Erlaubnisinhaber nach Bedürfnisgrund (ohne CLP und FRI):
2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | |
---|---|---|---|---|---|
Vereine | 48 | 58 | 58 | 39 | 41 |
Jäger | 2.124 | 2.151 | 2.165 | 2.223 | 2.266 |
Sportschützen | 401 | 408 | 409 | 374 | 372 |
Erben | 207 | 203 | 197 | 189 | 183 |
Altbesitzer | 421 | 387 | 362 | 344 | 326 |
Sonstige | 17 | 17 | 18 | 17 | 19 |
Kleiner Waffenschein | 618 | 676 | 714 | 771 | 811 |
3. Turnusgemäß stand die letzte waffenrechtliche Regelüberprüfung im Jahre 2022 statt. In wie vielen Fällen wurde im Zuge der Überprüfung der Entzug eines Erlaubnisscheins angeordnet?
Nach Nr. 36 der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen haben die Staatsanwaltschaften generell die Waffenbehörden über den Ausgang eines Strafverfahrens gegen einen Erlaubnisinhaber zu unterrichten. Insofern werden waffenrechtliche Maßnahme unverzüglich nach Mitteilungseingang durchgängig geprüft und ergriffen. Im Rahmen der Regelüberprüfung werden daher im Regelfall nur noch bereits bekannte Fälle (erneut) mitgeteilt. Vor diesem Hintergrund wurden keine waffenrechtlichen Maßnahmen aufgrund der Regelüberprüfung ergriffen.
Ich hoffe, Ihre Fragen beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Johann Wimberg
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