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08.02.19 –
Sehr geehrter Herr Landrat,
die Gruppe „GRÜNE/UWG im Kreistag des Landkreises Cloppenburg“ stellt in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 12.02.2019, in der Sitzung des Kreisausschusses am 26.03.2019 und in der Sitzung des Kreistages am 04.04.2019 unter dem Tagesordnungspunkt „Antrag der CDU-Fraktion - Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur“ folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:
„Dem Antrag der CDU-Fraktion wird unter der Maßgabe der Ziffern 1 bis 3 zugestimmt:
1. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, bei Baumaßnahmen an Kreisstraßen (einschließlich Radwegen) obligatorisch in der Sitzungsvorlage ausführlich darzustellen, in welchem Umfang in Natur und Landschaft durch die Maßnahme eingegriffen würde.
2. Ziel von Baumaßnahmen an Kreisstraßen ist zukünftig nicht mehr, eine möglichst hohe zulässige Höchstgeschwindigkeit oder eine möglichst breite Straße zu erreichen. Ziel von Baumaßnahmen an Kreisstraßen ist ausschließlich die Steigerung der Verkehrssicherheit im Einklang mit dem Schutz von Natur und Landschaft. Eine Bauvariante, die dem Schutz von Natur und Landschaft besser Rechnung trägt und dabei allerdings eine Geschwindigkeitsbegrenzung erforderlich macht, ist grundsätzlich vorzugswürdig. Mögliche Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe werden bei dieser Abwägung nicht berücksichtigt. Die Kosten unterschiedlicher Varianten sind darzustellen.
3. Die Anwendung der ,Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug- Rückhaltesysteme‘ (RPS 2009) lehnt der Kreistag aufgrund ihrer fatalen Folgen für Natur und Landschaft ab.“
Die Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
Fabian Wesselmann, Dr. Irmtraud Kannen, Ulla Thomée
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