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03.08.18 –
Sehr geehrter Herr Landrat,
gemäß § 56 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und § 22 Abs. 1 i.V.m. § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises Cloppenburg bitten wir in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.08.2018 um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Mit welchen aktualisierten Kosten rechnen Sie derzeit für die Planung des vierstreifigen Ausbaus der E 233
a) bis zum Planfeststellungsbeschluss?
b) bis zur Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses?
2. Auf welche Höhe würde sich der Anteil des Landkreises Cloppenburg an den Planungskosten
a) bis zum Planfeststellungsbeschluss belaufen?
b) bis zur Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses belaufen?
3. Hat der Bund bereits zugesagt, die gesamten Kosten für den Ausbau des nachgelagerten Wegenetzes im Falle eines vierstreifigen Ausbaus der E 233 zu tragen? Falls nein:
a) Warum nicht?
b) Welchen Anteil an den gesamten Kosten für den Ausbau des nachgelagerten Wegenetzes hat der Bund bereits zugesagt?
c) Wer soll die (restlichen) Kosten für den Ausbau des nachgelagerten Wegenetzes dann tragen?
d) Inwiefern wird von Seiten der an den Planungen beteiligten Akteure darüber diskutiert, dass der Landkreis und/oder die Gemeinden und Städte die Kosten für den Ausbau des nachgelagerten Wegenetzes (teilweise) tragen sollen?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Fabian Wesselmann, Dr. Irmtraud Kannen, Ulla Thomée
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