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18.10.18 –
Sehr geehrter Herr Landrat,
gemäß § 56 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beantragt die Gruppe „GRÜNE/UWG im Kreistag des Landkreises Cloppenburg“ den folgenden Punkt in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt am 22.11.2018, des Kreisausschusses am 11.12.2018 und des Kreistages am 18.12.2018 aufzunehmen:
„Veröffentlichung des Kompensationsverzeichnisses“
Unter diesem Tagesordnungspunkt stellen wir folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:
„Das Kompensationsverzeichnis der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises wird, unter Beachtung etwaiger datenschutzrechtlicher Belange, auf der Website des Landkreises Cloppenburg veröffentlicht. Nach jeweils 6 Monaten soll das Verzeichnis aktualisiert werden.“
Begründung:
Aus der Antwort des Landkreises vom 4.9.2018 auf unsere Anfrage „Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen im Landkreis Cloppenburg“ vom 10.8.2018 geht hervor, dass die Gemeinden nicht verpflichtet sind, ein Kompensationsflächenkataster zu führen. Eine Überprüfung der baurechtlichen Kompensationsmaßnahmen ist insofern sehr schwierig. Auch die Überprüfung der Kompensationsmaßnahmen aus dem Naturschutzrecht erfordert viel Personal – sie können offenbar auch - 2 - nur eingeschränkt überwacht werden. Wenn das Kompensationsflächenverzeichnis öffentlich einsehbar wäre, dann wäre eine Überprüfung der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen viel leichter und effektiver. Wir sehen darin kein Instrument der Denunziation, sondern eine Möglichkeit der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen. Der Zugang über die Website des Landkreises ist wesentlich einfacher als bei der Behörde Einsicht zu nehmen.
Damit das Kompensationsflächenverzeichnis auch wirklich adäquat genutzt werden kann, bitten wir, dieses Verzeichnis in der Sitzung vorzustellen und zu erklären, wie es zu lesen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Irmtraud Kannen, Ulla Thomée, Fabian Wesselmann
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