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Antrag zur Situation von Flüchtlingen und Asylbewerbern

Die Situation von Flüchtlingen und Asylbewerbern im Landkreis Cloppenburg ist Inhalt eines Antrages, den Dr. Irmtraud Kannen in die nächste Sitzung des Sozialausschusses eingebracht hat. Hier der Antrag im Wortlaut:

06.05.12 –

Sehr geehrter Herr Eveslage

Eine Abschiebung in Friesoythe im Februar diesen Jahres, bei der eine Familie getrennt wurde, ist für uns Anlass, über die Situation von Flüchtlingen und Asylbewerbern bei uns im Landkreis nachzudenken und nach den Hintergründen zu fragen. Dabei ist uns bewusst, dass die Flüchtlings- und Asylpolitik durch das Land und den Bund zu verantworten ist, und wir diese im Rahmen des Kreistages nicht ändern können. Allerdings können wir wohl die Lebensbedingungen dieser Leute beeinflussen, denn das Ausländeramt des Landkreises ist für die Aufenthaltsbedingungen verantwortlich.

Beim Niedersachsentag Anfang Mai in Cloppenburg hat selbst der Heimatbund auf die Notwendigkeit und die Chancen von Integration der/des Fremden in unserer Heimat hingewiesen. Dabei sollte aus christlicher Sicht kein Unterschied zwischen den Fremden, die uns „nützlich“ sind und den anderen Fremden gemacht werden. Der Status der Fremden sollte kein Anlass für Diskriminierung sein.

In unserer Fraktion haben wir zu folgenden Aspekten einen Standpunkt erarbeitet:

- Flüchtlinge möchten unsere Sprache lernen, eine Ausbildung machen und eine Arbeitserlaubnis bekommen. Die gelernte Sprache und die Arbeitserfahrungen sind für sie wichtige Ressourcen, die sie bei einer Abschiebung in ihrem Heimatland nutzen können, um sich eine Existenz aufzubauen. Sprache und Arbeit dienen als Prophylaxe vor den Folgen einer Abschiebung. Die Folgen des aus unserer Sicht völlig überzogenen Arbeitsverbotes können eine Flucht in Alkohol, Hass, Depression und Krankheit sein. Bei der Bewilligung einer Arbeitserlaubnis und eines Sprachkurses gibt es immer noch Ermessensspielräume der Ausländerbehörde. Diesen gilt es so weit zu nutzen, dass die Menschen nicht im Abseits verbleiben.

    Die Wohnsituation ist oft menschenunwürdig (zu eng), krankmachend (Schimmel) und begünstigt die Isolation, da der Kontakt zu Einheimischen kaum möglich ist. Bei der Wohnungssuche treffen die Flüchtlinge vielfach auf rassistische oder ausländerfeindliche Vorbehalte. Die Isolation wird von manchen als psychische Folter empfunden. Da der Landkreis Anteilseigner einer Wohnungsbaugesellschaft ist, könnte er eine Quote für Flüchtlinge in den Wohnungen der Gesellschaft fordern.

- Um menschliche Härten bei Abschiebungen zu vermeiden, sollten die Ermessensspielräume besser im Sinne der Menschen genutzt werden, damit sie keine Angst mehr davor haben, weil sie sich eine Perspektive hier haben aufbauen können. Wenn die Abschiebung nicht zu verhindern ist, sollten Kontakte zu Kirchen/Moscheen/Rotem Kreuz gesucht werden, um diesen Prozess menschlich zu begleiten und Hilfe am Ankunftsort zu organisieren.

Wir beantragen, dieses Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Sozialausschusses zu setzen.

Dazu machen wir folgende Vorschläge:

- Die Verwaltung informiert über Anzahl, Aufenthaltsstatus, Nationalitäten, Alter, Familienstand, Dauer des Aufenthaltes, Fluchtgründe, Ausbildungsstand der Flüchtlinge. Wie viel qm Wohnraum ist für Flüchtlinge vorgeschrieben? Hat die Verwaltung Kenntnis von „illegalen“ Personen im Landkreis Cloppenburg?

- In der Sitzung werden Experten von der Caritas (Herr Niehaus) und von den Integrationslotsen (Frau Amiry) gehört, die aus ihrer Sicht zu den Punkten Sprache/Arbeit, Wohnen und Abschiebung Stellung nehmen.

- Der Sozialausschuss plant eine Bereisung von Flüchtlingsunterkünften. (Wenn wir uns mit einer Bereisung den Zustand der uns anvertrauten Straßen widmen können, so ist das auch für dieses Thema angemessen).

- Die Verwaltung soll in einer der darauffolgenden Sitzungen Vorschläge machen, wie sie die Anregungen aus der Sitzung und Bereisung in einer Art Verhaltenskodex oder Richtlinie umsetzen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Irmtraud Kannen

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