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Barßel: Richtlinie zum infektionsschutzgerechten Lüften an Schulen

01.08.22 – von Hannes Coners –

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

gemäß § 56 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und §10 der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Gemeinde Barßel bitten wir um eine zeitnahe Beantwortung dieser Anfrage als auch um die Aufnahme in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung am 14.11.2022.

Am 20.07.2022 hat das Nds. Kultusministerium die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften an Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder veröffentlicht. Es handelt sich um eine Neuauflage/Fortführung der Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von technischen Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften an Schulen vom 30.08.2021. Die Antragsstellung ist bis zum 31.10.2022 möglich. Die Vergabe der Förderung erfolgt über ein Windhundprinzip.

Die Richtlinie sieht u. a. die Förderung von

  • CO2-Ampeln
  • mobilen oder stationären Luftreinigungsgeräten

in Schulen und Tageseinrichtungen für Kindern vor.

Eine Förderung ist u. a. für Schulräume möglich, in denen Schülerinnen und Schüler regelmäßig unterrichtet werden. Die neue Richtlinie sieht darüber hinaus vor, auch die Räume zu berücksichtigen, in denen sich regelmäßig viele Personen während des Schulbetriebes und/oder während der Betreuung in einer Tageseinrichtung für Kinder oder in Kindertagespflege gleichzeitig aufhalten, z. B. Lehrerzimmer, Aufenthaltsräume, Besprechungsräume.

Für eine Förderung von Luftfiltern ist eine eingeschränkte Lüftungsmöglichkeit der Räume weitere Voraussetzung.

Eine Beantragung der Förderung von bis zu 80% ist ohne Höchstbetrag bis zum 31.10.2022 möglich. Luftfiltergeräte werden mit bis zu 4.000 €, CO2-Ampeln mit bis zu 250 € gefördert.

Vor dem Hintergrund der neu aufgelegten Förderrichtlinie und zu befürchtenden Anstieg der Corona-Zahlen im Herbst, würden wir gerne wissen:

  1. Wurden die Schulen in kommunaler Trägerschaft über das Förderprogramm informiert und Bedarfe abgefragt? 

  2. Wie viele Luftfiltergeräte und CO2-Ampeln wurden über das Förderprogramm 2021 beantragt und beschafft?
    Wenn keine Geräte beschafft wurden: 

    1. Was waren die Gründe für die Nichtteilnahme am Förderprogramm? 

    2. Welche alternativen Maßnahmen wurden getroffen?

  3. Bedarf an Luftfiltergeräten: Wie viele Räume in den Schulen sind nur eingeschränkt belüftbar? 

  4. Ist es geplant, aufgrund der Erweiterung der Förderrichtlinie auf weitere Räume, einen Antrag auf Förderung zu stellen? Wenn ja:

    1. Wie viele Luftfiltergeräte und CO2-Ampeln sollen beschafft werden?

Die Förderrichtlinien vom 20.07.2022 und 30.08.2021 sowie eine Gegenüberstellung sind als Anlage beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen
Hannes Coners

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Anfragen | Barßel

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