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10.07.17 –
Sehr geehrter Herr Landrat,
gemäß § 56 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und § 22 Abs. 1 i.V.m. § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises Cloppenburg bitten wir in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 02.05.2017 um Beantwortung der folgenden Fragen:
Welche Straßen auf dem Gebiet des Landkreises Cloppenburg sollen nach aktuellem Stand im Falle eines vierstreifigen Ausbaus der E 233 als nachgelagertes Wegenetz im Einzelnen auf welche Breite und auf welcher Länge neu gebaut oder ausgebaut werden?
Hat der Bund bereits eine Erklä rung darüber abgegeben, ob und inwiefern er die gesamten Kosten für den Ausbau des nachgelagerten Wegenetzes im Falle eines vierstreifigen Ausbaus der E 233 tragen wird?
Falls ja, welche?
Was war das Ergebnis der FFH-Ausnahmeprüfung im PA 1 (s. V - KA/14/225)?
Wo sind nach aktuellem Stand im Falle eines vierstreifigen Ausbaus der E 233 auf dem Gebiet des Landkreises Cloppenburg PWC-Anlagen an der E 233 vorgesehen?
Wie viele Hektar Land werden nach aktuellem Stand für einen vierstreifigen Ausbau der E 233 auf dem Gebiet des Landkreises Cloppenburg
a. insgesamt benötigt?
b. für den Bau der Trasse benötigt?
c. für den (Aus-)Bau des nachgelagerten Wegenetzes benötigt?
d. für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen benötigt?
Wie viele Hektar Land wurden für einen vierstreifigen Ausbau der E 233 auf dem Gebiet des Landkreises Cloppenburg bereits erworben?
Wie viele Hektar Land müssen nach aktuellem Stand für einen vierstreifigen Ausbau der E 233 auf dem Gebiet des Landkreises Cloppenburg noch erworben werden?
Wann hat der Begleitausschuss des „Aktionsbündnis E 233“ seit 2014 getagt, was stand jeweils auf den Tagesordnungen der Sitzungen und welche Beschlüsse hat der Begleitausschuss jeweils gefasst?
Sollte in der Sitzung noch keine Beantwortung möglich sein, bitten wir gem. § 22 Abs. 1 i.V.m. § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung um eine schriftliche Antwort.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Fabian Wesselmann, Dr. Irmtraud Kannen, Ulla Thomée
Landkreis Cloppenburg
Der Landrat
Schriftliche Anfrage der Gruppe Grüne/UWG vom 23. April 2017
Anfrage gem. § 56 NKomVG – Planungen zum vierstreifigen Ausbau der E 233
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Anfrage der Kreistagsgruppe Grüne/UWG wird wie folgt beantwortet:
1. Welche Straßen auf dem Gebiet des Landkreises Cloppenburg sollen nach aktuellem Stand im Falle eines vierstreifigen Ausbaus der E 233 als nachgelagertes Wegenetz im Einzelnen auf welche Breite und auf welcher Länge neu gebaut oder ausgebaut werden?
Folgende Aus- und Neubauten sind geplant:
Planungsabschnitt 4:
Planungsabschnitt 5:
Planungsabschnitt 6:
Planungsabschnitt 8:
Neben diesen Maßnahmen sind Anpassungen im Wirtschaftswegenetz zur Erreichbarkeit der Flächen vorgesehen.
2. Hat der Bund bereits eine Erklärung darüber abgegeben, ob und inwiefern er die gesamten Kosten für den Ausbau des nachgelagerten Wegenetzes im Falle eines vierstreifigen Ausbaus der E 233 tragen wird? Falls ja, welche?
Die Kostentragung erfolgt nach den rechtlichen Grundlagen. Eine Abstimmung erfolgt mit dem Bund zu gegebener Zeit.
3. Was war das Ergebnis der FFH-Ausnahmeprüfung im Planungsabschnitt 1 (s. V - KA/14/225)
Entsprechend der Aussage des Landkreises Emsland stellt sich die Sachlage wie folgt dar:
Nach aktuellem Planungsstand führt der 4-streifige Ausbau der E 233 im Planungsabschnitt 1 weder einzeln noch im Zusammenwirken mit anderen Plänen bzw. Projekten zu einer erheblichen Beeinträchtigung des FFH-Gebietes Ems.
Eine abweichende Zulassung im Rahmen der FFH-Ausnahmeprüfung nach § 35 BNatSchG muss daher nicht eingeholt werden.
4. Wo sind nach aktuellem Stand im Falle eines vierstreifigen Ausbaus der E 233 auf dem Gebiet des Landkreises Cloppenburg PWC-Anlagen an der E 233 vorgesehen?
PWC-Anlagen sind in den Abschnitten 4, 6 und 8 vorgesehen.
5. Wie viele Hektar Land werden nach aktuellem Stand für einen vierstreifigen Ausbau der E 233 auf dem Gebiet des Landkreises Cloppenburg a) insgesamt benötigt? b) für den Bau der Trasse benötigt? c) für den (Aus-)Bau des nachgelagerten Wegenetzes benötigt? d) für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen benötigt?
a) Nach derzeitigem Planungsstand erfordert der Ausbau der E 233 im Landkreis Clop-penburg ca. 530 ha.
b) Der Flächenbedarf wird in der Planung nicht nach Trasse und nachgelagertem Wegenetz differenziert. Insgesamt werden für den Bau der Trasse und den Aus- und Neubauten von Wegen ca. 270 ha benötigt.
c) Sieh Antwort zu b).
d) Die Planungen für externe Kompensation (zusätzlich zu den unmittelbar an der Trasse gelegenen Maßnahmen) umfassen ca. 260 ha.
6. Wie viele Hektar Land wurden für einen vierstreifigen Ausbau der E 233 auf dem Gebiet des Landkreises Cloppenburg bereits erworben?
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wurden insgesamt ca. 240 ha erworben. Davon sind für Tauschzwecke für vom Ausbau Betroffene ca. 130 ha und für Kompensationsmaßnahmen ca. 110 ha vorgesehen.
7. Wie viele Hektar Land müssen nach aktuellem Stand für einen vierstreifigen Ausbau der E 233 auf dem Gebiet des Landkreises Cloppenburg noch erworben werden?
Die erforderliche Flächengröße ergibt sich aus den Antworten zu Frage 5 und 6.
8. Wann hat der Begleitausschuss des „Aktionsbündnis E 233“ seit 2014 getagt, was stand jeweils auf den Tagesordnungen der Sitzungen und welche Beschlüsse hat der Begleitausschuss jeweils gefasst?
Seit 2014 hat der Begleitausschuss nicht mehr getagt.
Ich hoffe, Ihre Fragen beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Johann Wimberg
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