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Antrag: Satzung für das Jugendparlament der Gemeinde Barßel

12.09.25 – von Hannes –

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, 

gemäß § 56 des NKomVG beantragt die GRÜNE-Fraktion den folgenden Antrag in die Tagesordnung des Fachausschusses Jugend, Familie, Senioren und Soziales am 12.11.2025, der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 10.12.2025 sowie der Sitzung des Gemeinderats am 17.12.2025 aufzunehmen:

Satzung für das Jugendparlament der Gemeinde Barßel

Unter diesem Tagesordnungspunkt stellen wir den folgenden Antrag punktweise zur Abstimmung:

  1. Der Rat der Gemeinde Barßel beschließt, dass die Verwaltung eine Satzung für das Jugendparlament der Gemeinde Barßel erarbeitet und zur Verabschiedung vorlegt.

Die Satzung soll insbesondere folgende Beteiligungsrechte verankern:

  1. Antragsrecht – Der Rat der Gemeinde Barßel beschließt, dem Jugendparlament ein effektives Antragsrecht zu geben:
    • Das Jugendparlament kann eigene Anträge erarbeiten.
    • Die Verwaltung unterstützt das Jugendparlament bei der formalen und fachlichen Ausarbeitung.
    • Formal werden die Anträge unverändert durch den Bürgermeister bzw. die Verwaltung in den Gemeinderat oder die zuständigen Fachausschüsse eingebracht.
       
  2. Rederecht – Der Rat der Gemeinde Barßel beschließt, dass das Jugendparlament durch jeweils eine Person mit Rederecht in den Fachausschüssen (mit Ausnahme des Schulausschusses) und im Gemeinderat vertreten wird:
    • Das Jugendparlament entsendet eine Vertreterin oder einen Vertreter in sämtliche Ausschüsse des Rates.
    • Diese Vertreterinnen und Vertreter haben in den Sitzungen ein Rederecht, jedoch kein Stimmrecht.
    • Von dieser Regelung ausgenommen ist der Schulausschuss, dessen Mitglieder in § 110 des Nds. Schulgesetzes abschließend bestimmt sind.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieser Vorgaben eine Satzung vorzulegen. 

Begründung

Rechtliche Grundlage

Nach § 36 NKomVG sind Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise zu beteiligen. Mit einer Satzung für das Jugendparlament schafft die Gemeinde Barßel einen verbindlichen Rahmen, um diesem gesetzlichen Auftrag nachzukommen.

Rechtssicherheit

  • Ein unmittelbares Antragsrecht für Nicht-Ratsmitglieder ist nicht vorgesehen (§ 56 NKomVG).
  • Rechtlich zulässig und vielfach praktiziert ist jedoch die Regelung, dass Anträge des Jugendparlaments formal über den Bürgermeister/die Verwaltung in die Gremien eingebracht werden. Damit wird die Initiative der Jugendlichen gewahrt, gleichzeitig bleibt das Verfahren formal korrekt.
  • Das Rederecht in Ausschüssen lässt sich rechtssicher durch die Berufung von beratenden Mitgliedern nach § 71 Abs. 7 NKomVG ausgestalten.

Gelebte Praxis in anderen Kommunen

  • In Städten wie Hannover, Göttingen und Barßel verfügen Jugendparlamente oder Jugendbeiräte bereits über ein Antragsrecht (über die Verwaltung) und feste Rederechte in Ausschüssen.
  • Diese Modelle haben sich in der Praxis bewährt und zeigen, dass eine aktive Jugendbeteiligung rechtssicher und erfolgreich umgesetzt werden kann.

Beteiligung und Demokratieverständnis

  • Durch diese Regelungen wird das Jugendparlament mehr als ein symbolisches Gremium: Es erhält echte Mitwirkungsmöglichkeiten und stärkt die demokratische Kultur in der Gemeinde Barßel.
  • Jugendliche lernen dadurch unmittelbar, wie kommunale Demokratie funktioniert, und erfahren, dass ihre Stimme zählt.

Dem Antrag angehängt ist ein Satzungsentwurf, der als Orientierung bei der Satzungs-erarbeitung und als Diskussionsgegenstand der Beratung dienen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Tim Oltmanns und Hannes Coners

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Anträge | Barßel

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