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Anfrage – Umsetzung und Kontrolle von Kompensationsmaßnahmen

Anfrage zur Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 6. 9. 2018

10.08.18 – von Dr. Irmtraud Kannen –

 

Sehr geehrter Herr Landrat,
gemäß § 56 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beantragt die Gruppe „GRÜNE/UWG im Kreistag des Landkreises Cloppenburg“ den folgenden Punkt in die Tagesordnung der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 6.9.2018 aufzunehmen:

„Umsetzung und Kontrolle von Kompensationsmaßnahmen im Landkreis Cloppenburg“

Unter diesem Tagesordnungspunkt bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Gibt es Übersichten oder Kataster in den 13 Städten und Gemeinden des Landkreises über die gesetzlichen Verpflichtungen für Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur und seit wann werden sie geführt? Wenn ja: Wo können diese eingesehen werden? Wenn nein: Wie wird die Umsetzung des Naturschutz- und Baurechtes überprüft?

2. Wieviel Prozent der Kompensationsmaßnahmen seit 2011 sind noch nicht umgesetzt (aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren)?

a. Bezogen auf die Gemeinden und Städte im Landkreis?
b. Bezogen auf den Landkreis?

3. Welche Frist galt bzw. gilt für die Umsetzung der unter Frage 2 genannten Kompensationsmaßnahmen?

4. Wie hoch ist zurzeit der Stand des Ersatzgeldkontos und welche Maßnahmen außer Grundstückskäufe werden von diesem Geld bezahlt?

5. Gem. § 17 Abs. 7 BNatSchG ist die frist- und sachgerechte Durchführung der Vermeidungs- sowie der festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich der erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen zu prüfen.

a. Wie und in welchen zeitlichen Abständen werden diese Maßnahmen im Kreisgebiet überprüft?
b. Wie und in welchen zeitlichen Abständen werden diese Maßnahmen außerhalb des Kreisgebiets überprüft?

6. Wie und in welchen zeitlichen Abständen kontrollieren der Landkreis bzw., soweit zuständig, die Gemeinden und Städte Maßnahmen nach der städtebaulichen Eingriffsregelung

a) im Kreisgebiet und
b) außerhalb des Kreisgebiets?

Soweit die Gemeinden und Städte zuständig sind: Wie und in welchen zeitlichen Abständen kontrolliert der Landkreis, ob diese ihrer Pflicht nachkommen?

7. Welche Sanktionen sind möglich, wenn der Ausgleichspflicht nicht oder nicht sachgemäß nachgekommen wird?

8. Wie häufig hat der Landkreis bisher von Sanktionsmöglichkeiten Gebrauch gemacht?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Irmtraud Kannen, Ulla Thomée, Fabian Wesselmann

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Anfragen | Kreistag

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