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Wer zahlen muss, soll mitentscheiden dürfen!

Wir fordern Bürgerbeteiligung beim Ausbau der Straßenbeleuchtung

Derzeit sind Bürger:innen nicht mehr and der Entscheidung beteiligt, ob Laterne in ihrer Straße nachgerüstet werden sollen. Zahlen müssen sie aber bis zu 90% der Gesamtkosten.

Dabei galt bis 2022, dass Anlieger:innen in die Entscheidung um den Ausbau der Straßenbeleuchtung mit einbezogen wurden. Stimmten 50% für den Ausbau, konnte der Gemeinderat diesen beschließen. Es galt:

"Wer zahlen muss, darf auch mitentscheiden."

In 2022 beantragte die Fraktionsgruppe CDU/FDP den Ausbau der Straßenbeleuchtung in den alten Siedlungsgebieten und die Streichung der 50%-Regel. Damit kippte die CDU/FDP die bisherige Mitbestimmung.

Unserer Meinung nach ist dieser Antrag und die darfhin erfolgte Entscheidung unnötig, denn der bedarfsorientierte Ausbau wäre auch mit der 50%-Regel und ohne den Antrag erfolgt. Dabei war die 50%-Regel sinnvoll und schützte vor unnötigem Ausbau und finanziellen Belastungen.

Wir fordern die Rückkehr zur 50%-Regel. Wir sollten Bürgerbeteiligungen stärken und Entscheidungen mit und für unsere Bürger:innen treffen.

Im Rat setzt sich unser Vertreter Hannes Coners für mehr Bürgerbeteiligung und dafür ein, dass es wieder gilt:

"Wer zahlen muss, darf auch mitentscheiden".

Sinnlose Rodung des Wäldchens am Hafen

VA beschließt Rodung - aber warum??

Am 21.02.2024 hat der Barßeler Verwaltungsausschuss in einer nicht öffentlichen Beratung beschlossen, das Wäldchen an der Ecke Deichstraße-Fasanendamm roden zu lassen.

Wir, die Barßeler Grünen, beziehen in dieser Stellungnahme klare Position gegen die sinnlose Rodung des Wäldchens am Hafen. Es gibt keine nachvollziehbaren Argumente, die Baumfällungen jetzt durchzuführen.

Wie wir sprechen sich auch die SPD und die BfB in ihren Stellungnahmen gegen die Rodung zum jetzigen Zeitpunkt aus.

Es besteht kein Handlungsbedarf – Kaufinteressenten gibt es nicht.

Seit langem steht die Fläche schon zum Verkauf an. Zusagende Interessenten konnten bislang nicht gefunden werden. Bei der aktuellen Wirtschaftslage und dem relativ hohen Kreditzins, gehen wir auch nicht davon aus, dass sich hieran etwas in absehbarer Zukunft ändern wird.

Aus den Erfahrungen der vergangenen Verkaufsverhandlungen wissen wir, dass es seitens der Käufer Interesse gab, einen Teil der Bäume stehen zu lassen und in die Projektvorhaben zu integrieren.

Sollte die Rodung dem Zweck dienen, die Fläche vor Verkauf urbar zu machen – gegebenenfalls in der Hoffnung auf eine vermeintliche Wertsteigerung. So sehen wir, dass das Gegenteil der Fall ist. Interessenten wird die Möglichkeit genommen, den alten Baumbestand in ihr jeweiliges Projekt einzubinden. Der Eingriff in den Baumbestand ist auch nach Kauf möglich.

Zusätzliche Haushaltsbelastung – Baumfällung statt Sonnensegel

Genau zwei Wochen vor der VA-Sitzung wurde vom Gemeinderat mit der Mehrheit der CDU ein Haushalt mit einem Defizit von über 3 Mio Euro beschlossen. Seitens der CDU kam die Aufforderung an die Verwaltung, so gut wie möglich in diesem Jahr zu sparen. Die Rodung des Wäldchens bedeutet Mehrkosten. Es entstehen Kosten für die Fällung der Bäume, die Auffüllung der Fläche mit Sand, der Anlegung eines Rasens und ggf einer Hecke. Diese Mehrkosten von sind nicht im gerade erst beschlossenen Haushalt eingeplant und müssten als überplanmäßige Mittel zusätzlich durch den Rat beschlossen werden, sodass das Haushaltsdefizit der Gemeinde weiter ansteigt. Der Rodungsbeschluss zeugt von einer Planungsunfähigkeit in der Haushaltspolitik. Zur Einordnung, die nun entstehenden Kosten übersteigen die Kosten für das von der Grundschule Barßel angedachte Sonnensegel, welches die CDU im Haushalt gestrichen hat, um ein Vielfaches.

Der Wohnmobilstellplatz wird unattraktiver

Direkt an das Wäldchen angrenzend liegt einer der zwei Stellplatzflächen für Wohnmobile. Aus den Gesprächen mit den Urlaubern wissen wir, dass sich viele bewusst für die Fläche unter den Bäumen entscheiden, da diese nicht so sehr einsehbar ist und es durch das Wäldchen schattiger und ruhiger ist. Gerade ältere Urlauber sind in den wärmer werdenden Sommermonaten dankbar für die kühle Brise aus dem Wäldchen. Für die Wohnmobilisten wären diese Vorteile nach der Rodung nicht mehr gegeben. Die Fläche würde an Reiz verlieren.

Kritik am Verfahren – Ausschluss der Öffentlichkeit

Auch für Unverständnis sorgt, dass die Rodung kurz vor Ende der Baumfällungszeit beschlossen wurde. Der zuständige Umweltausschuss und der Gemeinderat wurden umgangen und die Beratung fanden im nicht öffentlichen Verwaltungsausschuss statt. Da wir uns aktuell nicht in Verkaufsverhandlungen befinden und auch keine drohende Gefahr davon ausgeht, das Wäldchen stehen zu lassen, sehen wir keine Rechtfertigung den Beschluss in aller Eile durchzuboxen und somit die Öffentlichkeit von der Beratung auszuschließen. Dass nur bis Ende Februar Bäume gefällt werden dürfen, ist bekannt und stellt aus unserer Sicht keinen triftigen Grund dar. Wir haben die Kommunalaufsicht eingeschaltet, um zu klären, ob dieses Vorgehen richtig ist.

Naturschutzrechtliche Bedenken

Auch haben wir die Untere Naturschutzbehörde mit der Frage kontaktiert, ob es sich unabhängig vom bestehenden Bebauungsplan bei dem Bruchwald mit Feuchtbiotop nicht um ein sich entwickeltes schützenwertes Biotop handelt. Auch sollte vorab geprüft werden, ob schon Vögel im Baumbestand nisten. Aufgrund der milden Temperaturen können schon Vögel beim Nisten beobachtet werden. Das Wäldchen besitzt einen für seine Fläche großen ökologischen Wert und wird von heimischen Arten angenommen. Insbesondere als Rückzugsort für Vögel wertet das Wäldchen die angrenzende Siedlung durch das Natur- und Gartenerlebnis auf.

Die Rodung des Wäldchens an der Soeste beim Schulzentrum war damals von der CDU angestoßen und ohne Ratsbeschluss von der Verwaltung forciert worden. Nun liegt diese Fläche wie eine Mondlandschaft brach. Der Schaden war angerichtet, eine anderweitige Nutzung der Fläche steht noch aus.

Es existieren keine Gründe für die nun durchgepeitschte Rodung des Wäldchens am Hafen – aber es gäbe genügend sachliche Gründe das Wäldchen stehen zu lassen und über seinen Verbleib erst dann öffentlich zu debattieren, wenn sich die Sachlage ändert - zum Beispiel durch einen vielversprechenden Interessenten.

 

Hannes Coners für Bündnis 90/Die Grünen Barßel

GRÜNE Ratsarbeit in Barßel

Unsere Anträge, Anfragen und Stellungnahmen

Förderung zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung

Barßel: Impulsförderung für kommunale Wärmeplanung

01.02.23 – von Hannes Coners –

Impulsförderung für kommunale Wärmeplanung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

gemäß § 56 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beantragen wir den o. g. Beratungsgegenstand in die Tagesordnung der Fachausschusssitzung Wirtschaft, Planung, Umwelt und Klimaschutz am 15.02.2023, der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 22.02.2023 und der Gemeinderatssitzung am 22.03.2023 aufzunehmen.

Unter diesem Tagesordnungspunkt stellen wir folgende Beschlussvorlagen zur Abstimmung:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Förderung zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung aus der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative des BMWK zu beantragen.

Begründung:

Der Themenkomplex der Wärmeleitplanung ist zunehmend in den Fokus der Kommunalpolitik gerückt und wird in allen Fraktionen in unserem Rat diskutiert. Neben dem bestimmenden Aspekt des Klimaschutzes erlangt das Thema auch aufgrund der steigenden Energiepreise und neuen gesetzlichen Vorgaben an Bedeutung.

Da das BMWK im Rahmen der im November erweiterten Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative nun auch die kommunale Wärmeleitplanung großzügig fördert (90% - 100%), wollen wir auf eben diese hinweisen und empfehlen, die Fördermöglichkeit für die entsprechende Wärmeplanung anzunehmen. 

Als weitere Begründung wird die Internetseite der Nationalen Klimaschutzinitiative des BMWK zitiert:

„Kommunen sind zentrale Akteure für das Gelingen der Wärmewende. Unterstützung erhalten sie dabei vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): Mit der Überarbeitung der Kommunalrichtlinie, die ab dem 1. November 2022 in Kraft tritt, können Kommunen und kommunale Akteure die kommunale Wärmeplanung zu attraktiven Bedingungen fördern lassen.

Wärme- und Kälteversorgung macht rund die Hälfte des gesamten deutschen Endenergieverbrauchs aus – dementsprechend groß ist das vorhandene Einsparpotenzial. Die Klimaziele des Bundes können nur erreicht werden, wenn auch die Wärmewende gelingt. Für dieses Gelingen spielen die Kommunen eine entscheidende Rolle. Um die Städte, Gemeinden und Landkreise auf dem Weg zur Wärmewende zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Kommunalrichtlinie – das größte Breitenförderprogramm
der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) – erweitert. Mit der überarbeiteten Richtlinie, die zum 1. November 2022 in Kraft tritt, wird kommunale Wärmeplanung zu einem Förderschwerpunkt.

Wärmeplanung für eine klimafreundliche Wärmeversorgung in Kommunen

Mit dem neuen Förderschwerpunkt wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleister*innen gefördert. Die Wärmeplanung soll in Kommunen die Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung schaffen bzw. den Prozess dafür anstoßen. Mithilfe der Wärmeplanung wird der zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune ermittelt und mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt. Das schafft Planungs- und Investitionssicherheit für alle Akteur*innen.

Der Wärmeplan muss neben einer Bestandsanalyse auch eine Energie- und Treibhausgasbilanz inklusive einer räumlichen Darstellung enthalten. Dazu gehört außerdem eine Potenzialanalyse zur Ermittlung von Energieeinsparpotenzialen beziehungsweise lokalen Potenzialen von Erneuerbaren Energien. Für zwei bis drei Fokusgebiete, die kurz- und mittelfristig prioritär zu behandeln sind, sind zusätzlich konkrete, räumlich verortete Umsetzungspläne zu erarbeiten. Auch die Beteiligung relevanter Verwaltungseinheiten, ein passendes Controlling und eine Verstetigungs- sowie Kommunikationsstrategie sollen in die Planung integriert werden.

Vollfinanzierung bis Ende 2023 möglich

Einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen, wird über die Kommunalrichtlinie mit besonders attraktiven Förderquoten unterstützt. Bis zum 31. Dezember 2023 können Kommunen 90 Prozent Förderung erhalten. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren profitieren sogar von einer 100-Prozent-Förderung. Bei einer Antragstellung ab dem 1. Januar 2024 beträgt der Zuschuss dann 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben; für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren sind es 80 Prozent. Voraussetzung für die Förderung der kommunalen Wärmeplanung: Es liegt noch kein Fokus- oder Klimaschutzteilkonzept für das Handlungsfeld Wärme- und Kältenutzung vor."

Quellen:

Mit freundlichen Grüßen

Hannes Coners und Dr. Michael Frieß

 

 

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