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Wer zahlen muss, soll mitentscheiden dürfen!

Wir fordern Bürgerbeteiligung beim Ausbau der Straßenbeleuchtung

Derzeit sind Bürger:innen nicht mehr and der Entscheidung beteiligt, ob Laterne in ihrer Straße nachgerüstet werden sollen. Zahlen müssen sie aber bis zu 90% der Gesamtkosten.

Dabei galt bis 2022, dass Anlieger:innen in die Entscheidung um den Ausbau der Straßenbeleuchtung mit einbezogen wurden. Stimmten 50% für den Ausbau, konnte der Gemeinderat diesen beschließen. Es galt:

"Wer zahlen muss, darf auch mitentscheiden."

In 2022 beantragte die Fraktionsgruppe CDU/FDP den Ausbau der Straßenbeleuchtung in den alten Siedlungsgebieten und die Streichung der 50%-Regel. Damit kippte die CDU/FDP die bisherige Mitbestimmung.

Unserer Meinung nach ist dieser Antrag und die darfhin erfolgte Entscheidung unnötig, denn der bedarfsorientierte Ausbau wäre auch mit der 50%-Regel und ohne den Antrag erfolgt. Dabei war die 50%-Regel sinnvoll und schützte vor unnötigem Ausbau und finanziellen Belastungen.

Wir fordern die Rückkehr zur 50%-Regel. Wir sollten Bürgerbeteiligungen stärken und Entscheidungen mit und für unsere Bürger:innen treffen.

Im Rat setzt sich unser Vertreter Hannes Coners für mehr Bürgerbeteiligung und dafür ein, dass es wieder gilt:

"Wer zahlen muss, darf auch mitentscheiden".

Sinnlose Rodung des Wäldchens am Hafen

VA beschließt Rodung - aber warum??

Am 21.02.2024 hat der Barßeler Verwaltungsausschuss in einer nicht öffentlichen Beratung beschlossen, das Wäldchen an der Ecke Deichstraße-Fasanendamm roden zu lassen.

Wir, die Barßeler Grünen, beziehen in dieser Stellungnahme klare Position gegen die sinnlose Rodung des Wäldchens am Hafen. Es gibt keine nachvollziehbaren Argumente, die Baumfällungen jetzt durchzuführen.

Wie wir sprechen sich auch die SPD und die BfB in ihren Stellungnahmen gegen die Rodung zum jetzigen Zeitpunkt aus.

Es besteht kein Handlungsbedarf – Kaufinteressenten gibt es nicht.

Seit langem steht die Fläche schon zum Verkauf an. Zusagende Interessenten konnten bislang nicht gefunden werden. Bei der aktuellen Wirtschaftslage und dem relativ hohen Kreditzins, gehen wir auch nicht davon aus, dass sich hieran etwas in absehbarer Zukunft ändern wird.

Aus den Erfahrungen der vergangenen Verkaufsverhandlungen wissen wir, dass es seitens der Käufer Interesse gab, einen Teil der Bäume stehen zu lassen und in die Projektvorhaben zu integrieren.

Sollte die Rodung dem Zweck dienen, die Fläche vor Verkauf urbar zu machen – gegebenenfalls in der Hoffnung auf eine vermeintliche Wertsteigerung. So sehen wir, dass das Gegenteil der Fall ist. Interessenten wird die Möglichkeit genommen, den alten Baumbestand in ihr jeweiliges Projekt einzubinden. Der Eingriff in den Baumbestand ist auch nach Kauf möglich.

Zusätzliche Haushaltsbelastung – Baumfällung statt Sonnensegel

Genau zwei Wochen vor der VA-Sitzung wurde vom Gemeinderat mit der Mehrheit der CDU ein Haushalt mit einem Defizit von über 3 Mio Euro beschlossen. Seitens der CDU kam die Aufforderung an die Verwaltung, so gut wie möglich in diesem Jahr zu sparen. Die Rodung des Wäldchens bedeutet Mehrkosten. Es entstehen Kosten für die Fällung der Bäume, die Auffüllung der Fläche mit Sand, der Anlegung eines Rasens und ggf einer Hecke. Diese Mehrkosten von sind nicht im gerade erst beschlossenen Haushalt eingeplant und müssten als überplanmäßige Mittel zusätzlich durch den Rat beschlossen werden, sodass das Haushaltsdefizit der Gemeinde weiter ansteigt. Der Rodungsbeschluss zeugt von einer Planungsunfähigkeit in der Haushaltspolitik. Zur Einordnung, die nun entstehenden Kosten übersteigen die Kosten für das von der Grundschule Barßel angedachte Sonnensegel, welches die CDU im Haushalt gestrichen hat, um ein Vielfaches.

Der Wohnmobilstellplatz wird unattraktiver

Direkt an das Wäldchen angrenzend liegt einer der zwei Stellplatzflächen für Wohnmobile. Aus den Gesprächen mit den Urlaubern wissen wir, dass sich viele bewusst für die Fläche unter den Bäumen entscheiden, da diese nicht so sehr einsehbar ist und es durch das Wäldchen schattiger und ruhiger ist. Gerade ältere Urlauber sind in den wärmer werdenden Sommermonaten dankbar für die kühle Brise aus dem Wäldchen. Für die Wohnmobilisten wären diese Vorteile nach der Rodung nicht mehr gegeben. Die Fläche würde an Reiz verlieren.

Kritik am Verfahren – Ausschluss der Öffentlichkeit

Auch für Unverständnis sorgt, dass die Rodung kurz vor Ende der Baumfällungszeit beschlossen wurde. Der zuständige Umweltausschuss und der Gemeinderat wurden umgangen und die Beratung fanden im nicht öffentlichen Verwaltungsausschuss statt. Da wir uns aktuell nicht in Verkaufsverhandlungen befinden und auch keine drohende Gefahr davon ausgeht, das Wäldchen stehen zu lassen, sehen wir keine Rechtfertigung den Beschluss in aller Eile durchzuboxen und somit die Öffentlichkeit von der Beratung auszuschließen. Dass nur bis Ende Februar Bäume gefällt werden dürfen, ist bekannt und stellt aus unserer Sicht keinen triftigen Grund dar. Wir haben die Kommunalaufsicht eingeschaltet, um zu klären, ob dieses Vorgehen richtig ist.

Naturschutzrechtliche Bedenken

Auch haben wir die Untere Naturschutzbehörde mit der Frage kontaktiert, ob es sich unabhängig vom bestehenden Bebauungsplan bei dem Bruchwald mit Feuchtbiotop nicht um ein sich entwickeltes schützenwertes Biotop handelt. Auch sollte vorab geprüft werden, ob schon Vögel im Baumbestand nisten. Aufgrund der milden Temperaturen können schon Vögel beim Nisten beobachtet werden. Das Wäldchen besitzt einen für seine Fläche großen ökologischen Wert und wird von heimischen Arten angenommen. Insbesondere als Rückzugsort für Vögel wertet das Wäldchen die angrenzende Siedlung durch das Natur- und Gartenerlebnis auf.

Die Rodung des Wäldchens an der Soeste beim Schulzentrum war damals von der CDU angestoßen und ohne Ratsbeschluss von der Verwaltung forciert worden. Nun liegt diese Fläche wie eine Mondlandschaft brach. Der Schaden war angerichtet, eine anderweitige Nutzung der Fläche steht noch aus.

Es existieren keine Gründe für die nun durchgepeitschte Rodung des Wäldchens am Hafen – aber es gäbe genügend sachliche Gründe das Wäldchen stehen zu lassen und über seinen Verbleib erst dann öffentlich zu debattieren, wenn sich die Sachlage ändert - zum Beispiel durch einen vielversprechenden Interessenten.

 

Hannes Coners für Bündnis 90/Die Grünen Barßel

GRÜNE Ratsarbeit in Barßel

Unsere Anträge, Anfragen und Stellungnahmen

Antrag: Satzung für das Jugendparlament der Gemeinde Barßel

12.09.25 – von Hannes –

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, 

gemäß § 56 des NKomVG beantragt die GRÜNE-Fraktion den folgenden Antrag in die Tagesordnung des Fachausschusses Jugend, Familie, Senioren und Soziales am 12.11.2025, der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 10.12.2025 sowie der Sitzung des Gemeinderats am 17.12.2025 aufzunehmen:

Satzung für das Jugendparlament der Gemeinde Barßel

Unter diesem Tagesordnungspunkt stellen wir den folgenden Antrag punktweise zur Abstimmung:

  1. Der Rat der Gemeinde Barßel beschließt, dass die Verwaltung eine Satzung für das Jugendparlament der Gemeinde Barßel erarbeitet und zur Verabschiedung vorlegt.

Die Satzung soll insbesondere folgende Beteiligungsrechte verankern:

  1. Antragsrecht – Der Rat der Gemeinde Barßel beschließt, dem Jugendparlament ein effektives Antragsrecht zu geben:
    • Das Jugendparlament kann eigene Anträge erarbeiten.
    • Die Verwaltung unterstützt das Jugendparlament bei der formalen und fachlichen Ausarbeitung.
    • Formal werden die Anträge unverändert durch den Bürgermeister bzw. die Verwaltung in den Gemeinderat oder die zuständigen Fachausschüsse eingebracht.
       
  2. Rederecht – Der Rat der Gemeinde Barßel beschließt, dass das Jugendparlament durch jeweils eine Person mit Rederecht in den Fachausschüssen (mit Ausnahme des Schulausschusses) und im Gemeinderat vertreten wird:
    • Das Jugendparlament entsendet eine Vertreterin oder einen Vertreter in sämtliche Ausschüsse des Rates.
    • Diese Vertreterinnen und Vertreter haben in den Sitzungen ein Rederecht, jedoch kein Stimmrecht.
    • Von dieser Regelung ausgenommen ist der Schulausschuss, dessen Mitglieder in § 110 des Nds. Schulgesetzes abschließend bestimmt sind.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieser Vorgaben eine Satzung vorzulegen. 

Begründung

Rechtliche Grundlage

Nach § 36 NKomVG sind Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise zu beteiligen. Mit einer Satzung für das Jugendparlament schafft die Gemeinde Barßel einen verbindlichen Rahmen, um diesem gesetzlichen Auftrag nachzukommen.

Rechtssicherheit

  • Ein unmittelbares Antragsrecht für Nicht-Ratsmitglieder ist nicht vorgesehen (§ 56 NKomVG).
  • Rechtlich zulässig und vielfach praktiziert ist jedoch die Regelung, dass Anträge des Jugendparlaments formal über den Bürgermeister/die Verwaltung in die Gremien eingebracht werden. Damit wird die Initiative der Jugendlichen gewahrt, gleichzeitig bleibt das Verfahren formal korrekt.
  • Das Rederecht in Ausschüssen lässt sich rechtssicher durch die Berufung von beratenden Mitgliedern nach § 71 Abs. 7 NKomVG ausgestalten.

Gelebte Praxis in anderen Kommunen

  • In Städten wie Hannover, Göttingen und Barßel verfügen Jugendparlamente oder Jugendbeiräte bereits über ein Antragsrecht (über die Verwaltung) und feste Rederechte in Ausschüssen.
  • Diese Modelle haben sich in der Praxis bewährt und zeigen, dass eine aktive Jugendbeteiligung rechtssicher und erfolgreich umgesetzt werden kann.

Beteiligung und Demokratieverständnis

  • Durch diese Regelungen wird das Jugendparlament mehr als ein symbolisches Gremium: Es erhält echte Mitwirkungsmöglichkeiten und stärkt die demokratische Kultur in der Gemeinde Barßel.
  • Jugendliche lernen dadurch unmittelbar, wie kommunale Demokratie funktioniert, und erfahren, dass ihre Stimme zählt.

Dem Antrag angehängt ist ein Satzungsentwurf, der als Orientierung bei der Satzungs-erarbeitung und als Diskussionsgegenstand der Beratung dienen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Tim Oltmanns und Hannes Coners

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Anträge | Barßel

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