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17.08.10 –
Stellungnahme des Fraktionsvorsitzenden zur Verweigerung des Rederechts im Rat
Die letzte Sitzung des Cloppenburger Stadtrats am 14. Juni wird ein juristisches Nachspiel haben. Ich habe beim Verwaltungsgericht Oldenburg Klage eingereicht um feststellen zu lassen, dass der Ratsvorsitzende rechtswidrig gegen meine Beteiligungsrechte verstoßen hat.
Hier die weitere Erklärung im Wortlaut:
Zur Erinnerung: Heinz Hagen hatte sich geweigert, nach einer Stellungnahme des Bürgermeisters weitere Wortmeldungen zuzulassen. Er hatte damit tumultartige Szenen im Rat ausgelöst, in deren Verlauf ich ihn einen "Blödmann" genannt habe, der "nicht mehr alle Tassen im Schrank" habe. Für diese Entgleisungen habe ich mich inzwischen im Verwaltungsausschuss bei Herrn Hagen entschuldigt. Diese Entschuldigung werde ich im September in öffentlicher Ratssitzung wiederholen.
Nichtsdestotrotz bleibt das Verhalten des Ratsvorsitzenden völlig indiskutabel. Die Geschäftsordnung des Rates regelt eindeutig, dass jedes Ratsmitglied das Recht hat, zu jedem Tagesordnungspunkt mindestens einmal das Wort zu ergreifen. In der Rechtsprechung ist völlig unstrittig, dass das Rederecht neben dem Stimmrecht eines der bedeutendsten Mitwirkungsrechte von Ratsmitgliedern darstellt. Wörtlich heißt es im Gesetzeskommentar: "Das Rederecht gehört zu den Statusrechten des Ratsmitglieds. (...) Es gibt insbesondere der Minderheit die Möglichkeit, ihre Auffassung darzustellen."
Ich weiß nicht, was den Ratsvorsitzenden veranlasst hat, sich in dieser Weise über Recht und Gesetz hinwegzusetzen. Die Vermutung einer entsprechenden Absprache in der CDU-Spitze zur Unterbindung einer missliebigen Debatte liegt nahe. Eine Anfrage an den Bürgermeister, ob die Verwaltung Kenntnis über eine Absprache hatte und wieso der Bürgermeister angesichts des Rechtsverstoßes nicht eingegriffen habe, wurde mit Hinweis auf das Verwaltungsgerichtsverfahren nicht beantwortet. Der Bürgermeister wird wissen, warum er sich auf Formalismen zurückzieht.
Wer sich zum Ratsvorsitzenden berufen fühlt, sollte das kleine Einmaleins der parlamentarischen Debatte verstanden haben und die Geschäftsordnung, über deren Einhaltung er qua Amt zu wachen hat, kennen. Entweder erfüllt Heinz Hagen diese Anforderungen nicht, dann ist er für das Amt ungeeignet, oder er hat sich vorsätzlich darüber hinweggesetzt – was als eklatanter Machtmissbrauch nicht minder disqualifizierend wäre.
Die Rats-CDU kann letztlich jede Entscheidung mit ihrer absoluten Mehrheit alleine treffen. Das muss ich - auch wenn es mitunter schwerfällt - als Demokrat akzeptieren. Nicht akzeptieren muss ich den Versuch, mir den Mund zu verbieten. Deshalb war die Klage unausweichlich. Sie ist es umso mehr, als der Ratsvorsitzende inzwischen beantragt hat, die Klage abzuweisen. Herr Hagen ist offensichtlich der Ansicht, dass meine Klage unbegründet ist. Er hat noch immer nicht verstanden. Das Gericht wird ihm helfen.
Michael Jäger
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