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18.01.11 –
Alles Herumpoltern der CDU ("Theater der Opposition", "Unverschämtes Verhalten", ...) hat nichts genützt: Die 1. Kammer des Oldenburger Verwaltungsgerichts hat einer Feststellungsklage von Fraktionschef Michael Jäger in allen Punkten Recht gegeben und den CDU-Ratsvorsitzenden Hagen in die Schranken verwiesen.
Die Nichterteilung des Wortes in der Ratssitzung am 14. 6. 2010 durch den Vorsitzenden Hagen wertete das Gericht als Verletzung der Mitwirkungsrechte von Ratsmitgliedern. Hagen habe nicht das Recht gehabt, "aus eigener Machtvollkommenheit heraus" zu entscheiden, wer im Rat das Wort erhält und wer nicht. Genau das hatte der Ratsvorsitzende aber getan, indem er nach einer kurzen Begündung durch Jutta Klaus (UWG) und einer Stellungnahme des Bürgermeisters eigenmächtig jede weitere Debatte untersagte. Die Mitglieder der SPD, Grünen und UWG hatten empört über dieses - offenkundig zuvor innerhalb der CDU abgesprochene - "Beratungsverbot" ihres gemeinsamen Antrages reagiert und Hagen Rechtsbeugung vorgeworfen.
Das hat das Gericht ebenso gesehen. Wenn der Rat einen Gegenstand nicht beraten oder vertagen wolle, dann könne er selbstverständlich darüber beschließen - nicht aber der Vorsitzende.
Außerdem stehe es dem Vorsitzenden nicht zu, darüber zu befinden, wann "alles Erforderliche" gesagt sei. Und weiter sei völlig unzulässig, wenn der Beklagte (also Hagen) sich anmaße, die Wortmeldung anderer Ratskollegen - wie geschehen - im Zuge einer Voraus-Bewertung als "schädlich für die Stadt" zu qualifizieren.
Eine schallende Ohrfeige für den selbstherrlichen Herrn Hagen, dem offenbar jegliches Rechtsempfinden fehlt und der daher für das Amt des Ratsvorsitzenden untragbar geworden ist.
Herr Hagen hat mit seiner parteipolitisch begründeten Sitzungsleitung der Stadt erheblichen Schaden zugefügt. Neben einer weiteren Zuspitzung des vergifteten Klimas im Rat muss die Stadt nun für sämtliche Verfahrenskosten und die Kosten zweier Anwälte aufkommen.
Und alles nur, weil die CDU in Cloppenburg wieder mal meinte, sich über allgemein gültige Regeln des Umgangs miteinander und über Gesetze hinwegsetzen zu können ...
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