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Anträge im Gemeinderat Barßel

Förderung zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung

Barßel: Impulsförderung für kommunale Wärmeplanung

01.02.23 – von Hannes Coners –

Impulsförderung für kommunale Wärmeplanung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

gemäß § 56 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beantragen wir den o. g. Beratungsgegenstand in die Tagesordnung der Fachausschusssitzung Wirtschaft, Planung, Umwelt und Klimaschutz am 15.02.2023, der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 22.02.2023 und der Gemeinderatssitzung am 22.03.2023 aufzunehmen.

Unter diesem Tagesordnungspunkt stellen wir folgende Beschlussvorlagen zur Abstimmung:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Förderung zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung aus der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative des BMWK zu beantragen.

Begründung:

Der Themenkomplex der Wärmeleitplanung ist zunehmend in den Fokus der Kommunalpolitik gerückt und wird in allen Fraktionen in unserem Rat diskutiert. Neben dem bestimmenden Aspekt des Klimaschutzes erlangt das Thema auch aufgrund der steigenden Energiepreise und neuen gesetzlichen Vorgaben an Bedeutung.

Da das BMWK im Rahmen der im November erweiterten Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative nun auch die kommunale Wärmeleitplanung großzügig fördert (90% - 100%), wollen wir auf eben diese hinweisen und empfehlen, die Fördermöglichkeit für die entsprechende Wärmeplanung anzunehmen. 

Als weitere Begründung wird die Internetseite der Nationalen Klimaschutzinitiative des BMWK zitiert:

„Kommunen sind zentrale Akteure für das Gelingen der Wärmewende. Unterstützung erhalten sie dabei vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): Mit der Überarbeitung der Kommunalrichtlinie, die ab dem 1. November 2022 in Kraft tritt, können Kommunen und kommunale Akteure die kommunale Wärmeplanung zu attraktiven Bedingungen fördern lassen.

Wärme- und Kälteversorgung macht rund die Hälfte des gesamten deutschen Endenergieverbrauchs aus – dementsprechend groß ist das vorhandene Einsparpotenzial. Die Klimaziele des Bundes können nur erreicht werden, wenn auch die Wärmewende gelingt. Für dieses Gelingen spielen die Kommunen eine entscheidende Rolle. Um die Städte, Gemeinden und Landkreise auf dem Weg zur Wärmewende zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Kommunalrichtlinie – das größte Breitenförderprogramm
der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) – erweitert. Mit der überarbeiteten Richtlinie, die zum 1. November 2022 in Kraft tritt, wird kommunale Wärmeplanung zu einem Förderschwerpunkt.

Wärmeplanung für eine klimafreundliche Wärmeversorgung in Kommunen

Mit dem neuen Förderschwerpunkt wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleister*innen gefördert. Die Wärmeplanung soll in Kommunen die Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung schaffen bzw. den Prozess dafür anstoßen. Mithilfe der Wärmeplanung wird der zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune ermittelt und mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt. Das schafft Planungs- und Investitionssicherheit für alle Akteur*innen.

Der Wärmeplan muss neben einer Bestandsanalyse auch eine Energie- und Treibhausgasbilanz inklusive einer räumlichen Darstellung enthalten. Dazu gehört außerdem eine Potenzialanalyse zur Ermittlung von Energieeinsparpotenzialen beziehungsweise lokalen Potenzialen von Erneuerbaren Energien. Für zwei bis drei Fokusgebiete, die kurz- und mittelfristig prioritär zu behandeln sind, sind zusätzlich konkrete, räumlich verortete Umsetzungspläne zu erarbeiten. Auch die Beteiligung relevanter Verwaltungseinheiten, ein passendes Controlling und eine Verstetigungs- sowie Kommunikationsstrategie sollen in die Planung integriert werden.

Vollfinanzierung bis Ende 2023 möglich

Einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen, wird über die Kommunalrichtlinie mit besonders attraktiven Förderquoten unterstützt. Bis zum 31. Dezember 2023 können Kommunen 90 Prozent Förderung erhalten. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren profitieren sogar von einer 100-Prozent-Förderung. Bei einer Antragstellung ab dem 1. Januar 2024 beträgt der Zuschuss dann 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben; für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren sind es 80 Prozent. Voraussetzung für die Förderung der kommunalen Wärmeplanung: Es liegt noch kein Fokus- oder Klimaschutzteilkonzept für das Handlungsfeld Wärme- und Kältenutzung vor."

Quellen:

Mit freundlichen Grüßen

Hannes Coners und Dr. Michael Frieß

 

 

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Anträge | Barßel

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