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18.02.19 –
Wo ist das „Irgendwo“ für die Bäume?
Die Fraktion der Grünen im Stadtrat Cloppenburg hat in einer Anfrage zur „Umsetzung und Kontrolle von Kompensationsmaßnahmen“, um Informationen darüber gebeten, wie diese in der Stadt geplant und umgesetzt werden.
Die Fraktion verweist darauf, dass Mandatsträger der Grünen in den Kommunen immer wieder auf gefällte Bäume oder vernichtete Naturflächen angesprochen würden, in der Hoffnung, die Grünen könnten der Naturzerstörung Einhalt gebieten. Das letzte Beispiel ist die gefällte Linde an der Südstraße, deren Ersatz im „Irgendwo“ sein solle. Oft würde es auch auf Nachfrage heißen: „Wir haben da so eine Fläche in Staatsforsten“. Die Grünen erhoffen sich mehr Transparenz bei der Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Ersatzmaßnahmen im Bereich der Stadt Cloppenburg.
Die Anfrage im Wortlaut s.u. (pdf)
Hintergrund:
In einer Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 16.2.2018 (Drucksache 18/699) auf eine Anfrage des grünen Abgeordneten Christian Meyer heißt es dazu: „Städtebauliche Eingriffsregelung Für die auf den Baugrundstücken festgesetzten Kompensationsmaßnahmen ist die untere Bauaufsichtsbehörde zuständig. Für die außerhalb der Baugrundstücke durchzuführenden Maßnahmen ist die Gemeinde im Rahmen des eigenen Wirkungskreises selbst zuständig. Sie unterliegt dabei den Vorschriften der Kommunalaufsicht nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Die Kommunalaufsicht wird aufgrund begründeter fachbehördlicher Hinweise tätig.“
Die Gruppe Grüne/UWG im Kreistag Cloppenburg hatte 2018 bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Cloppenburg nachgefragt, ob der Landkreis Informationen über die Planung und Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen der Gemeinden habe. In der Antwort dazu heißt es:
„Für die 13 kreisangehörigen Städte und Gemeinden besteht keine Verpflichtung ein entsprechendes Kataster zu führen. Diese Verpflichtung besteht für den Landkreis Cloppenburg. Für die Führung des Kompensationsverzeichnisses ist seit 2010 gemäß § 17 Abs. 11 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 7 Abs. 2 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz die untere Naturschutzbehörde zuständig. Für die Durchsetzung der Kompensationsmaßnahme die jeweils zuständige Genehmigungsbehörde. Erst mit der Niedersächsischen Verordnung über das Kompensationsverzeichnis vom 01. Februar 2013 sind die Inhalte des Verzeichnisses festgelegt worden. Seitdem wird das Kompensationsverzeichnis entsprechend dieser Vorschrift geführt. Die Daten können bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Cloppenburg eingesehen werden. Dieses Kataster bildet die Grundlage für die Umsetzung des Naturschutz- und Baurechts.“
Mit anderen Worten: beim Landkreis gibt es keine Informationen zur Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen in den Gemeinden. Anders ist es beim Landkreis Vechta. In der o.g. Antwort der Landesregierung heißt es dazu: „6. Zu welchen Ergebnissen ist die Überprüfung der Kompensationsmaßnahmen im Landkreis Vechta gekommen? Im November 2016 wurden die Städte und Gemeinden im Landkreis Vechta vom Landkreis (Kommunalaufsicht) um Mitteilung gebeten, ob die Kompensationsmaßnahmen aus den Baubauungsplänen vollständig umgesetzt wurden bzw. es sollten diejenigen Maßnahmen gemeldet werden, die noch umgesetzt werden müssen. Die Überprüfung der Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen ab 2011 ergab folgendes Ergebnis: Die Städte Damme und Lohne sowie die Gemeinde Holdorf haben die Kompensationsmaßnahmen vollständig umgesetzt. Die Stadt Dinklage und die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden haben jeweils eine Maßnahme auf einer Fläche, die Stadt Vechta und die Gemeinde Goldenstedt auf jeweils zwei Flächen nicht umgesetzt. Die Gemeinde Steinfeld hat Kompensationsmaßnahmen auf drei Flächen nicht sowie auf zwei Flächen nur eingeschränkt umgesetzt. Die Gemeinde Bakum hat Kompensationsflächen auf 15 Flächen, die Gemeinde Visbek auf 19 Flächen nicht umgesetzt. Die fehlenden Kompensationsmaßnahmen sollen von den Städten und Gemeinden bis Ende 2018 abgearbeitet werden. Bezüglich der Kompensationsverpflichtungen aus der Zeit vor 2011 ist eine weitere Abstimmung erforderlich. Seitens des Landkreises ist geplant, die Kompensationsverpflichtungen der letzten zehn Jahre in das Kompensationskataster aufzunehmen“.
Cloppenburg, den 19.2.2019
Dr. Irmtraud Kannen
Die Anfrage im Wortlaut s.u. (pdf)
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