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Wer zahlen muss, soll mitentscheiden dürfen!

Wir fordern Bürgerbeteiligung beim Ausbau der Straßenbeleuchtung

Derzeit sind Bürger:innen nicht mehr and der Entscheidung beteiligt, ob Laterne in ihrer Straße nachgerüstet werden sollen. Zahlen müssen sie aber bis zu 90% der Gesamtkosten.

Dabei galt bis 2022, dass Anlieger:innen in die Entscheidung um den Ausbau der Straßenbeleuchtung mit einbezogen wurden. Stimmten 50% für den Ausbau, konnte der Gemeinderat diesen beschließen. Es galt:

"Wer zahlen muss, darf auch mitentscheiden."

In 2022 beantragte die Fraktionsgruppe CDU/FDP den Ausbau der Straßenbeleuchtung in den alten Siedlungsgebieten und die Streichung der 50%-Regel. Damit kippte die CDU/FDP die bisherige Mitbestimmung.

Unserer Meinung nach ist dieser Antrag und die darfhin erfolgte Entscheidung unnötig, denn der bedarfsorientierte Ausbau wäre auch mit der 50%-Regel und ohne den Antrag erfolgt. Dabei war die 50%-Regel sinnvoll und schützte vor unnötigem Ausbau und finanziellen Belastungen.

Wir fordern die Rückkehr zur 50%-Regel. Wir sollten Bürgerbeteiligungen stärken und Entscheidungen mit und für unsere Bürger:innen treffen.

Im Rat setzt sich unser Vertreter Hannes Coners für mehr Bürgerbeteiligung und dafür ein, dass es wieder gilt:

"Wer zahlen muss, darf auch mitentscheiden".

Sinnlose Rodung des Wäldchens am Hafen

VA beschließt Rodung - aber warum??

Am 21.02.2024 hat der Barßeler Verwaltungsausschuss in einer nicht öffentlichen Beratung beschlossen, das Wäldchen an der Ecke Deichstraße-Fasanendamm roden zu lassen.

Wir, die Barßeler Grünen, beziehen in dieser Stellungnahme klare Position gegen die sinnlose Rodung des Wäldchens am Hafen. Es gibt keine nachvollziehbaren Argumente, die Baumfällungen jetzt durchzuführen.

Wie wir sprechen sich auch die SPD und die BfB in ihren Stellungnahmen gegen die Rodung zum jetzigen Zeitpunkt aus.

Es besteht kein Handlungsbedarf – Kaufinteressenten gibt es nicht.

Seit langem steht die Fläche schon zum Verkauf an. Zusagende Interessenten konnten bislang nicht gefunden werden. Bei der aktuellen Wirtschaftslage und dem relativ hohen Kreditzins, gehen wir auch nicht davon aus, dass sich hieran etwas in absehbarer Zukunft ändern wird.

Aus den Erfahrungen der vergangenen Verkaufsverhandlungen wissen wir, dass es seitens der Käufer Interesse gab, einen Teil der Bäume stehen zu lassen und in die Projektvorhaben zu integrieren.

Sollte die Rodung dem Zweck dienen, die Fläche vor Verkauf urbar zu machen – gegebenenfalls in der Hoffnung auf eine vermeintliche Wertsteigerung. So sehen wir, dass das Gegenteil der Fall ist. Interessenten wird die Möglichkeit genommen, den alten Baumbestand in ihr jeweiliges Projekt einzubinden. Der Eingriff in den Baumbestand ist auch nach Kauf möglich.

Zusätzliche Haushaltsbelastung – Baumfällung statt Sonnensegel

Genau zwei Wochen vor der VA-Sitzung wurde vom Gemeinderat mit der Mehrheit der CDU ein Haushalt mit einem Defizit von über 3 Mio Euro beschlossen. Seitens der CDU kam die Aufforderung an die Verwaltung, so gut wie möglich in diesem Jahr zu sparen. Die Rodung des Wäldchens bedeutet Mehrkosten. Es entstehen Kosten für die Fällung der Bäume, die Auffüllung der Fläche mit Sand, der Anlegung eines Rasens und ggf einer Hecke. Diese Mehrkosten von sind nicht im gerade erst beschlossenen Haushalt eingeplant und müssten als überplanmäßige Mittel zusätzlich durch den Rat beschlossen werden, sodass das Haushaltsdefizit der Gemeinde weiter ansteigt. Der Rodungsbeschluss zeugt von einer Planungsunfähigkeit in der Haushaltspolitik. Zur Einordnung, die nun entstehenden Kosten übersteigen die Kosten für das von der Grundschule Barßel angedachte Sonnensegel, welches die CDU im Haushalt gestrichen hat, um ein Vielfaches.

Der Wohnmobilstellplatz wird unattraktiver

Direkt an das Wäldchen angrenzend liegt einer der zwei Stellplatzflächen für Wohnmobile. Aus den Gesprächen mit den Urlaubern wissen wir, dass sich viele bewusst für die Fläche unter den Bäumen entscheiden, da diese nicht so sehr einsehbar ist und es durch das Wäldchen schattiger und ruhiger ist. Gerade ältere Urlauber sind in den wärmer werdenden Sommermonaten dankbar für die kühle Brise aus dem Wäldchen. Für die Wohnmobilisten wären diese Vorteile nach der Rodung nicht mehr gegeben. Die Fläche würde an Reiz verlieren.

Kritik am Verfahren – Ausschluss der Öffentlichkeit

Auch für Unverständnis sorgt, dass die Rodung kurz vor Ende der Baumfällungszeit beschlossen wurde. Der zuständige Umweltausschuss und der Gemeinderat wurden umgangen und die Beratung fanden im nicht öffentlichen Verwaltungsausschuss statt. Da wir uns aktuell nicht in Verkaufsverhandlungen befinden und auch keine drohende Gefahr davon ausgeht, das Wäldchen stehen zu lassen, sehen wir keine Rechtfertigung den Beschluss in aller Eile durchzuboxen und somit die Öffentlichkeit von der Beratung auszuschließen. Dass nur bis Ende Februar Bäume gefällt werden dürfen, ist bekannt und stellt aus unserer Sicht keinen triftigen Grund dar. Wir haben die Kommunalaufsicht eingeschaltet, um zu klären, ob dieses Vorgehen richtig ist.

Naturschutzrechtliche Bedenken

Auch haben wir die Untere Naturschutzbehörde mit der Frage kontaktiert, ob es sich unabhängig vom bestehenden Bebauungsplan bei dem Bruchwald mit Feuchtbiotop nicht um ein sich entwickeltes schützenwertes Biotop handelt. Auch sollte vorab geprüft werden, ob schon Vögel im Baumbestand nisten. Aufgrund der milden Temperaturen können schon Vögel beim Nisten beobachtet werden. Das Wäldchen besitzt einen für seine Fläche großen ökologischen Wert und wird von heimischen Arten angenommen. Insbesondere als Rückzugsort für Vögel wertet das Wäldchen die angrenzende Siedlung durch das Natur- und Gartenerlebnis auf.

Die Rodung des Wäldchens an der Soeste beim Schulzentrum war damals von der CDU angestoßen und ohne Ratsbeschluss von der Verwaltung forciert worden. Nun liegt diese Fläche wie eine Mondlandschaft brach. Der Schaden war angerichtet, eine anderweitige Nutzung der Fläche steht noch aus.

Es existieren keine Gründe für die nun durchgepeitschte Rodung des Wäldchens am Hafen – aber es gäbe genügend sachliche Gründe das Wäldchen stehen zu lassen und über seinen Verbleib erst dann öffentlich zu debattieren, wenn sich die Sachlage ändert - zum Beispiel durch einen vielversprechenden Interessenten.

 

Hannes Coners für Bündnis 90/Die Grünen Barßel

GRÜNE Ratsarbeit in Barßel

Unsere Anträge, Anfragen und Stellungnahmen

Antrag auf Kostenermittlung

08.09.20 –

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
hiermit beantragen wir die Kosten zu ermitteln für eine Dezentralisierung der AWO, des Fremdenverkehrsvereins, des Standesamtes und des Rathaussaals durch Verlegung in das Gebäude am Ellerbrooksweg  bzw. in das Müllerhaus. Damit sollen die Kosten für diese Rathauslösung mit den Kosten für einen Rathaus/Bürgerhaus-Neubau verglichen werden.
 
Bei genauer Betrachtung der immens gestiegenen Baukosten für das geplante Bürgerhaus mit Verwaltungstrakt ist uns aufgefallen, dass auch der Vergleich zum Umbau des Rathauses so nicht vorgenommen werden kann. Es stellt sich doch die Frage, weshalb ein Bürgerhaus mit Verwaltungstrakt gebaut werden sollte. War der Grund, dass unser Rathaus zu klein geworden ist und außerdem nicht behindertengerecht ist? Könnte dieser Zustand auch ohne Neu- oder Anbau sehr kostengünstig geändert werden?
 
In Zeiten von CORONA hat sich gezeigt, dass eine Dezentralisierung durchaus sinnvoll sein kann. Arbeitsplätze werden auch in Zukunft vermehrt ins „home office“  verlegt werden. In naher Zukunft werden wir das papierlose, digitale Rathaus haben. Die dadurch rasante Beschleunigung der Digitalisierung bietet den Vorteil, nicht mehr alle Aufgaben an einem zentralen Ort verrichten zu müssen. Neueste Berechnungen haben ergeben, dass der Platzbedarf der Verwaltung um 20 bis 30 Prozent geringer sein wird. Das Rathaus der Zukunft wird also kleiner.
 
Im „Raum– und Flächenprogramm“ für den Bau des Bürgerhauses mit Verwaltungstrakt gibt die Verwaltung einen Flächenbedarf von 1350 qm an. Bei Abzug der Flächen für die AWO, den Fremdenverkehrsverein, für das Standesamt und für den Bürgersaal verbleiben ca. 900 qm Bedarf für die Verwaltung.
 
Die neuesten Planungen gehen von einem Flächenbedarf von 3000 qm aus. Ist das der Grund für die immensen Preissteigerungen? Wenn schon der Bund der Steuerzahler kritisiert, dass unter dem Aspekt der enormen Preissteigerung der Ratsbeschluss zum Bau des Bürgerhauses mit Verwaltungstrakt nicht mehr gültig sein, möchten wir den Rat bitten, das gesamte Projekt noch einmal zu überprüfen.
 
Die AWO hat bereits geäußert, dass sie in ihren neuen Räumen am Ellerbrooksweg gerne bleiben würde, um den Besuchern eine bessere Diskretion zu bieten. 
 
Der Fremdenverkehrsverein könnte durch den Umzug ins historische Müllerhaus durchaus an Attraktivität gewinnen und auch das Standesamt würde in Verbindung mit dem Trauzimmer in der Mühle weitere vorteilhafte Angebote wie kleine Empfänge und Fotoserien  für die Brautpaare bieten.
 
Auch den Rathaus- oder  den Bürgersaal könnten wir uns im Müllerhaus vorstellen, zumal  dieses Denkmal ohnehin von Grund auf saniert werden muss. Selbst bei geschätzten Kosten von 2 Mio. Euro für die Sanierung und den Umbau des kulturhistorisch wertvollen Müllerhauses könnten wir durch Zuschüsse der Stiftung Denkmalschutz, KfW, ZILE Bereich Kulturerbe, LEADER oder des Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege  einwerben und somit die Kosten deutlich senken.
 
Der Wunsch einiger Bürger, im Müllerhaus wieder einen Gastronomischen Betrieb zu etablieren, dürfte unter  den neuen CORONA bedingten Auflagen nicht mehr tragfähig sein.
 
Wenn also durch eine Dezentralisierung einiger Bereiche ca. 450 qm im bestehenden Rathaus frei werden, könnten ein Umbau und eine Sanierung des Rathauses inklusive eines Fahrstuhls und einer Modernisierung der Technik einschließlich einer energetischen Verbesserung unseres Erachtens noch weit unter 3,1 Mio. Euro liegen. Diese Summe wurde für die komplette Sanierung des Rathauses mit Bürgerhaus auf 1750 qm zugrunde gelegt. Da bei einer Dezentralisierung kein Absriss und  kein Anbau erforderlich werden, dürfte die gesamte Maßnahme noch weit unter 3 Mio. Euro liegen.
 
Die genauen Summen sollten also ermittelt werden.

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Anträge | Barßel

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