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Wer zahlen muss, soll mitentscheiden dürfen!

Wir fordern Bürgerbeteiligung beim Ausbau der Straßenbeleuchtung

Derzeit sind Bürger:innen nicht mehr and der Entscheidung beteiligt, ob Laterne in ihrer Straße nachgerüstet werden sollen. Zahlen müssen sie aber bis zu 90% der Gesamtkosten.

Dabei galt bis 2022, dass Anlieger:innen in die Entscheidung um den Ausbau der Straßenbeleuchtung mit einbezogen wurden. Stimmten 50% für den Ausbau, konnte der Gemeinderat diesen beschließen. Es galt:

"Wer zahlen muss, darf auch mitentscheiden."

In 2022 beantragte die Fraktionsgruppe CDU/FDP den Ausbau der Straßenbeleuchtung in den alten Siedlungsgebieten und die Streichung der 50%-Regel. Damit kippte die CDU/FDP die bisherige Mitbestimmung.

Unserer Meinung nach ist dieser Antrag und die darfhin erfolgte Entscheidung unnötig, denn der bedarfsorientierte Ausbau wäre auch mit der 50%-Regel und ohne den Antrag erfolgt. Dabei war die 50%-Regel sinnvoll und schützte vor unnötigem Ausbau und finanziellen Belastungen.

Wir fordern die Rückkehr zur 50%-Regel. Wir sollten Bürgerbeteiligungen stärken und Entscheidungen mit und für unsere Bürger:innen treffen.

Im Rat setzt sich unser Vertreter Hannes Coners für mehr Bürgerbeteiligung und dafür ein, dass es wieder gilt:

"Wer zahlen muss, darf auch mitentscheiden".

Sinnlose Rodung des Wäldchens am Hafen

VA beschließt Rodung - aber warum??

Am 21.02.2024 hat der Barßeler Verwaltungsausschuss in einer nicht öffentlichen Beratung beschlossen, das Wäldchen an der Ecke Deichstraße-Fasanendamm roden zu lassen.

Wir, die Barßeler Grünen, beziehen in dieser Stellungnahme klare Position gegen die sinnlose Rodung des Wäldchens am Hafen. Es gibt keine nachvollziehbaren Argumente, die Baumfällungen jetzt durchzuführen.

Wie wir sprechen sich auch die SPD und die BfB in ihren Stellungnahmen gegen die Rodung zum jetzigen Zeitpunkt aus.

Es besteht kein Handlungsbedarf – Kaufinteressenten gibt es nicht.

Seit langem steht die Fläche schon zum Verkauf an. Zusagende Interessenten konnten bislang nicht gefunden werden. Bei der aktuellen Wirtschaftslage und dem relativ hohen Kreditzins, gehen wir auch nicht davon aus, dass sich hieran etwas in absehbarer Zukunft ändern wird.

Aus den Erfahrungen der vergangenen Verkaufsverhandlungen wissen wir, dass es seitens der Käufer Interesse gab, einen Teil der Bäume stehen zu lassen und in die Projektvorhaben zu integrieren.

Sollte die Rodung dem Zweck dienen, die Fläche vor Verkauf urbar zu machen – gegebenenfalls in der Hoffnung auf eine vermeintliche Wertsteigerung. So sehen wir, dass das Gegenteil der Fall ist. Interessenten wird die Möglichkeit genommen, den alten Baumbestand in ihr jeweiliges Projekt einzubinden. Der Eingriff in den Baumbestand ist auch nach Kauf möglich.

Zusätzliche Haushaltsbelastung – Baumfällung statt Sonnensegel

Genau zwei Wochen vor der VA-Sitzung wurde vom Gemeinderat mit der Mehrheit der CDU ein Haushalt mit einem Defizit von über 3 Mio Euro beschlossen. Seitens der CDU kam die Aufforderung an die Verwaltung, so gut wie möglich in diesem Jahr zu sparen. Die Rodung des Wäldchens bedeutet Mehrkosten. Es entstehen Kosten für die Fällung der Bäume, die Auffüllung der Fläche mit Sand, der Anlegung eines Rasens und ggf einer Hecke. Diese Mehrkosten von sind nicht im gerade erst beschlossenen Haushalt eingeplant und müssten als überplanmäßige Mittel zusätzlich durch den Rat beschlossen werden, sodass das Haushaltsdefizit der Gemeinde weiter ansteigt. Der Rodungsbeschluss zeugt von einer Planungsunfähigkeit in der Haushaltspolitik. Zur Einordnung, die nun entstehenden Kosten übersteigen die Kosten für das von der Grundschule Barßel angedachte Sonnensegel, welches die CDU im Haushalt gestrichen hat, um ein Vielfaches.

Der Wohnmobilstellplatz wird unattraktiver

Direkt an das Wäldchen angrenzend liegt einer der zwei Stellplatzflächen für Wohnmobile. Aus den Gesprächen mit den Urlaubern wissen wir, dass sich viele bewusst für die Fläche unter den Bäumen entscheiden, da diese nicht so sehr einsehbar ist und es durch das Wäldchen schattiger und ruhiger ist. Gerade ältere Urlauber sind in den wärmer werdenden Sommermonaten dankbar für die kühle Brise aus dem Wäldchen. Für die Wohnmobilisten wären diese Vorteile nach der Rodung nicht mehr gegeben. Die Fläche würde an Reiz verlieren.

Kritik am Verfahren – Ausschluss der Öffentlichkeit

Auch für Unverständnis sorgt, dass die Rodung kurz vor Ende der Baumfällungszeit beschlossen wurde. Der zuständige Umweltausschuss und der Gemeinderat wurden umgangen und die Beratung fanden im nicht öffentlichen Verwaltungsausschuss statt. Da wir uns aktuell nicht in Verkaufsverhandlungen befinden und auch keine drohende Gefahr davon ausgeht, das Wäldchen stehen zu lassen, sehen wir keine Rechtfertigung den Beschluss in aller Eile durchzuboxen und somit die Öffentlichkeit von der Beratung auszuschließen. Dass nur bis Ende Februar Bäume gefällt werden dürfen, ist bekannt und stellt aus unserer Sicht keinen triftigen Grund dar. Wir haben die Kommunalaufsicht eingeschaltet, um zu klären, ob dieses Vorgehen richtig ist.

Naturschutzrechtliche Bedenken

Auch haben wir die Untere Naturschutzbehörde mit der Frage kontaktiert, ob es sich unabhängig vom bestehenden Bebauungsplan bei dem Bruchwald mit Feuchtbiotop nicht um ein sich entwickeltes schützenwertes Biotop handelt. Auch sollte vorab geprüft werden, ob schon Vögel im Baumbestand nisten. Aufgrund der milden Temperaturen können schon Vögel beim Nisten beobachtet werden. Das Wäldchen besitzt einen für seine Fläche großen ökologischen Wert und wird von heimischen Arten angenommen. Insbesondere als Rückzugsort für Vögel wertet das Wäldchen die angrenzende Siedlung durch das Natur- und Gartenerlebnis auf.

Die Rodung des Wäldchens an der Soeste beim Schulzentrum war damals von der CDU angestoßen und ohne Ratsbeschluss von der Verwaltung forciert worden. Nun liegt diese Fläche wie eine Mondlandschaft brach. Der Schaden war angerichtet, eine anderweitige Nutzung der Fläche steht noch aus.

Es existieren keine Gründe für die nun durchgepeitschte Rodung des Wäldchens am Hafen – aber es gäbe genügend sachliche Gründe das Wäldchen stehen zu lassen und über seinen Verbleib erst dann öffentlich zu debattieren, wenn sich die Sachlage ändert - zum Beispiel durch einen vielversprechenden Interessenten.

 

Hannes Coners für Bündnis 90/Die Grünen Barßel

GRÜNE Ratsarbeit in Barßel

Unsere Anträge, Anfragen und Stellungnahmen

Baumfällungen entlang von Radverkehrswegen in der Gemeinde Barßel

24.08.20 –

An das
Niedersächsisches Ministerium
Für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
Archivstraße 2
30169 Hannover
 
Baumfällungen entlang von Radverkehrswegen in der Gemeinde Barßel
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
umfangreiche Baumfällungen entlang von Radwegen der vergangenen Jahre haben in der Bevölkerung der Gemeinde Barßel immer wieder für Unverständnis und Bedenken über die Rechtmäßigkeit des Handelns von Seiten der Verwaltung gesorgt. Dies umso mehr, als es sich nicht um die Herausnahme einzelner Gehölze handelte, die nachweislich geschädigt waren, sondern um den Kahlschlag ganzer Baumreihen. Als jüngstes Beispiel ist hier die Fällung von über 30 Bäumen an der Oltmann-Strenge-Straße im Ortsteil Elisabethfehn zu Beginn dieses Jahres zu nennen, die nicht nur die Bevölkerung überrascht hat, sondern auch parteiübergreifend alle Fraktionen im Rat der Gemeinde Barßel (s. NWZ vom 29.01.2020).

Die Gruppe Bürgerfraktion Barßel (BfB)/Bündnis 90 – Die Grünen im Rat der Gemeinde Barßel hat durch eine Anfrage vom 10.02.2020 die Kommunalaufsicht des Landkreises Cloppenburg um kritische Überprüfung und um Stellungnahme zum Vorgehen der Verwaltung gebeten und auch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport als oberste Kommunalaufsichtsbehörde informiert (s. anliegende Stellungnahmen). Letztgenanntes Ministerium legte nahe, sich an das Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz zu wenden, sofern mit den Baumfällungen Rechtsverstöße vermutet werden.

Es besteht dringender Verdacht, dass die von der Verwaltung der Gemeinde Barßel veranlassten
Baumfällungen entlang von Radverkehrswegen rechtlich nicht begründet waren, da gemäß §15 Abs. 1 BNatSchG an erster Stelle die Pflicht steht, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen, wenn durch zumutbare Alternativen der mit dem Eingriff erfolgte Zweck am gleichen Orte zu erreichen ist. Hierzu ist festzustellen, dass es durch die extremen Dürren der vergangenen Jahre zu erheblichen Verlusten an Bodenfeuchte in der von Moorboden geprägten Region gegeben hat, mit zum Teil drastischen Bodenabsenkungen als Folge. Diese Bodenabsenkungen haben sich deutlich auch an vielen Stellen entlang der Radverkehrswege (Westmarkstraße, Mühlenweg, Oltmann-Strenge-Straße, usw. )in der Gemeinde Barßel gezeigt und einen erheblichen Sanierungsbedarf hervorgerufen. Die Wurzeln der entlang der Radverkehrswege gepflanzten alten Bäume waren nicht unmittelbar an den Asphaltaufbrüchen im Bereich der Fahrbahn beteiligt, sondern haben über lange Jahre hinweg zu einer Regulierung des Feuchtigkeitsgehaltes im Unterboden beigetragen und so die Stabilität der Radverkehrswege maßgeblich unterstützt. Darüber hinaus sind nach den Fällungen die Sanierungen der Fahrbahndecken weiterhin notwendig und keinesfalls behoben. Aus diesem Grunde sind die von der Gemeinde Barßel durchgeführten Fällungen als vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft anzusehen, da die notwendigen Sanierungen auch mit dem Erhalt der Baumreihen möglich gewesen wären.

Selbst wenn, wie die Gemeindeverwaltung vorgibt, die vorgenannten Beeinträchtigungen unvermeidbar gewesen wären, muss die Verwaltung ihrer nach §15 Abs. 2 BNatSchG auferlegten Verpflichtung nachkommen, die Fällungen zu ersetzen oder auszugleichen und entweder entlang der betroffenen Radverkehrswege gleichwertige Gehölze pflanzen (Ersatzmaßnahme) oder im Umfeld Neuanpflanzungen vornehmen lassen (Ausgleichsmaßnahme). Weder das eine noch das andere ist bisher von der Verwaltung der Gemeinde Barßel durchgeführt worden und auch eine entsprechende Planung wurde nicht kommuniziert.

Auch für den Fall, dass die Fällungen aus Gründen der Verkehrssicherheit und im Zusammenhang mit der geplanten Sanierung der Radwege ausgeführten worden seien, zieht dies gemäß der Verfügung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 12.09.2013 (Beseitigung von einzelnen Bäumen bei der Unterhaltung von Straßen – Eingriff im Sinne BNatSchG §14) Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen nach sich und die gefällten Bäume müssen entweder nachgepflanzt oder an anderer Stelle ersetzt werden.

Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass die Fällungen ganzer Baumreihen entlang der Radwege auf dem Gebiet der Gemeinde Barßel begründeten Anlass geben, an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Verwaltung zu zweifeln. Ich bitte Sie daher, den Vorgang zu prüfen, Stellung zu nehmen und darauf hinzuwirken, dass die Gemeindeverwaltung vermeidbare Fällungen entlang von Radverkehrswegen zukünftig unterlässt sowie zu veranlassen, dass für die bereits gefällten Bäume Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden.

Vielen Dank.

Kategorie

Anträge | Barßel | Umweltschutz

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