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Wiese täuscht den Stadtrat - Kommunalaufsicht eingeschaltet

05.07.09 – von Michael Jäger –

Der Stadtrat habe doch gewusst, dass der Flugplatz Varrelbusch künfig der Geschäftsfliegerei dienen solle - so argumentierte Bürgermeister Wiese in der Ratssitzung am 22. Juni und verwies auf einen entsprechenden Beschluss des Rates aus dem Vorjahr. Doch von so einem Beschluss wusste niemand. Später stellte sich heraus: Diesen Teil des Beschlusses hatte Wiese den Ratsmitgliedern nie vorgelegt. Von Geschäftsfliegerei war lediglich in der sog. "Begründung" zum Bebauungsplan die Rede - den aber hatte der Rat nie zu sehen bekommen. Ein krasser Fall arglistiger Täuschung. Wir haben uns an die Kommunalaufsicht gewandt. Hier das Schreiben im Wortlaut:

Betr.: B-Plan Nr. 97 „Flugplatz Staatsforsten“ der Stadt Cloppenburg,
Überprüfung der Wirksamkeit eines Ratsbeschlusses

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Prüfung, ob die Beschlüsse des Rates der Stadt Cloppenburg zu o.g. Bebauungsplan sowie zur 23. Änderung des Flächennutzungsplans rechtswirksam sind oder ggf. wegen gravierender Verfahrensmängel aufzuheben sind.

Zum Sachverhalt:

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 30.6.2008 mit jeweils einstimmigen Beschlüssen zu den Vorlagen VL-76/2008 und VL-77/2008 die als Anlagen 1 beigefügten Beschlüsse gefasst (Feststellungsbeschluss und Satzungsbeschluss). Die genannten Beschlussvorlagen bezogen sich auf die Vorlagen VL-28/2008 und VL-30/2008, die als Anlagen 2 beigefügt sind. Die genannten Vorlagen wurden in den Sitzungen des Planungsausschusses am 20. 2. sowie am 4. 6. 2008 im Planungsausschuss, am 3. 3. und 16. 6. 2008 im VA sowie am 31. 3. und 30. 6. 2008 im Rat behandelt (Anlagen 3).

In den o.a. Vorlagen - insbesondere der Vorlage VL-28/2008 – wird als Grund für die 23. Flächennutzungsplanänderung sowie die Fortführung des Bebauungsplanes ausgeführt, dass das im Jahre 1991 begonnene aber nicht beendete Bauleitplanverfahren zu Ende geführt werden solle, um die bisherige zivile Flugnutzung bauleitplanerisch zu sichern.

Wörtlich heißt es: „Somit soll nun der bauliche Bestand und eine notwendige Entwicklungsmöglichkeit für den Luftsportverein planungsrechtlich abgesichert werden.“ Die notwendige Entwicklungsmöglichkeit wird im Neubau einer Halle gesehen: „Für die Entwicklung des Luftsportvereins ist aktuell der Neubau einer Flugzeugunterstellhalle angedacht. Zurzeit sind vier bis fünf vereinsmäßig in Staatsforsten gebundene Motorflieger in Wartestellung, die eine Maschine besitzen und woanders unterstellen bzw. in absehbarer Zeit eine Maschine erwerben möchten.“ Weitere Entwicklungsnotwendigkeiten werden nicht genannt. Abschließend heißt es: „Es wird vorgeschlagen, mit diesen ergänzenden Zielsetzungen den Aufstellungsbeschluss zu erneuern und die frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach BauGB durchzuführen.“

Entsprechend wurde auch in den o.g. Sitzungen berichtet (vergl. Niederschriften).

In der Sitzung des Rates am 22. 6. 2009 wurde über einen Antrag des Luftsportvereins auf Bezuschussung zum Ausbau des Flughafens beraten (VL-68/2009). In der Debatte, in der sich die Mehrheitsfraktion für, die übrigen Fraktionen gegen eine Kostenbeteiligung der Stadt aussprachen, begründete der Bürgermeister Dr. Wiese sein Unverständnis über die ablehnende Haltung der „Opposition“ u.a. mit dem Hinweis, dass der Rat schließlich schon im vergangenen Jahr (also 2008) durch Zustimmung zum oben beschriebenen B-Plan der Ausweitung des Flugbetriebes auf die gewerbliche Wirtschaft zugestimmt habe. Sodann zitierte der Bürgermeister aus seinen Unterlagen: „Ferner wird mit der Planung eine Verbesserung der gewerblichen und industriellen Infastuktur von Stadt und Region Cloppenburg durch die Mitbenutzung der Anlagen und die Ausdehnung des Flugbetriebes auf die gewerbliche Wirtschaft angestrebt.“ KeineR der folgenden RednerInnen konnte sich an einen derartigen Beschluss erinnern.

Da auch die Durchsicht meiner sämtlichen Vorlagen und Niederschriften keinerlei Hinweise auf eine derart weit reichende Zielsetzung ergab, erkundigte ich mich beim Leiter des städtischen Planungsamtes, Herrn Asbree, nach der Quelle des o.g. Zitats. Es fand sich auf Seite 6 der Begründung zum B-Plan Nr. 97 unter 1.4 (Anlage 4). Die Begründung wie auch die zeichnerische Darstellung waren den Ratsmitgliedern nicht vorgelegt worden. Dieses ist auch nicht üblich. Die Ratsmitglieder müssen davon ausgehen können (und tun das auch), dass die wesentlichen Planungsinhalte in den ihnen vorliegenden Beschlussvorlagen ausgeführt sind. Ich habe keinerlei Hinweise in den Kommentaren der NGO gefunden, die darauf hinweisen, dass Mandatsträger gehalten sind, die Richtigkeit ihrer Vorlagen durch Recherche in den Verwaltungsakten zu überprüfen.

Für mich und meine Fraktion ergibt sich aus dem Geschilderten, dass der Bürgermeister bei der Vorbereitung der Ratsbeschlüsse zum B- und F-Plan „Flugplatz Varrelbusch“ im Jahr 2008 pflichtwidrig gehandelt hat. § 62,1 NGO bestimmt, dass der BM die Beschlüsse des VA vorzubereiten hat. § 62,3 bestimmt, dass der BM den Rat über wichtige Angelegenheiten zu unterrichten hat (Satz 1). § 62,3 Satz 4 bestimmt, dass EinwohnerInnen bei wichtigen Planungen rechtzeitig und umfassend über Grundlagen, Ziele, Zwecke und Auswirkungen unterrichtet werden sollen.

Weder hat – nach meiner Kenntnis – eine Unterrichtung der EinwohnerInnen über das Planungsziel „ Ausdehnung des Flugbetriebes auf die gewerbliche Wirtschaft“ stattgefunden, noch sind die Ratsmitglieder über diese „wichtige Angelegenheit“ unterrichtet worden. Auch sind sowohl der Feststellungsbeschluss (F-Plan) als auch der Satzungsbeschluss (B-Plan) nicht ordnungsgemäß vorbereitet worden, weil nämlich ein wichtiges Planungsziel, die Ausdehnung des Flugbetriebes auf die gewerbliche Wirtschaft, nicht dargestellt wurde.

Der NGO-Kommentar Blum u.a. führt dazu u.a. aus: “Der Sinn der Vorbereitung besteht vor allem darin, (…) die den jeweiligen Beschlussorganen angehörigen gewählten Vertreter (…) in die Lage zu versetzen, eine am Gemeinwohl orientierte „richtige“ Entscheidung zu treffen. In dieser Funktion besteht ein enger Zusammenhang zum Informationsanspruch der Ratsfrauen und Ratsherren aus
§ 39a Satz 2, der als Ausfluss ihrer mitgliedschaftlichen Stellung von der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister auch ohne ausdrückliche Geltendmachung im Einzelfall zu beachten ist“ (Beschlussvorbereitung, Zweck der Regelung, S. 3).

Unter „Verfahren und Inhalt der Vorbereitung“ (S. 5) wird ausgeführt, dass die Art der Vorbereitung zwar grundsätzlich in das Ermessen des BM gestellt sei, „er/sie hat sich dabei an dem Zweck zu orientieren, dem Vertretungsorgan eine sachangemessene Beratung und Beschlussfassung zu ermöglichen. Daraus folgt, dass die zu übermittelnden Informationen sich an dem Umfang, der Bedeutung und dem Schwierigkeitsgrad des jeweiligen Tagesordnungspunktes orientieren müssen. Der zu entscheidende Sachverhalt muss in tatsächlicher, rechtlicher und politischer Hinsicht geklärt, alle entscheidungsrelevanten Gesichtspunkte müssen ermittelt und (…) mitgeteilt werden.“ (…) Nicht zulässig ist es, den Wissensvorsprung der Verwaltung in der Weise auszunutzen, dass den Mitgliedern des Beschlussorgans „gefilterte“ Informationen mit dem Ziel zur Verfügung gestellt werden, eine von der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister favorisierte Entscheidung herbeizuführen.“

Ich bin der Auffassung, dass genau dieses unzulässige Vorgehen vorliegt. Nur durch das Verschweigen eines maßgeblichen Planungsziels, nämlich die Ausdehnung des Flugbetriebes auf die gewerbliche Wirtschaft, hat der Bürgermeister die einstimmige Zustimmung des Rates erlangt. Die Minderheitsfraktionen hätten in Kenntnis dieses Planungszieles ansonsten die Zustimmung verweigert.

Unter „Rechtsfolgen fehlerhafter Vorbereitung“ führt der o.g. Kommentar aus (S. 5): „Ein ohne die erforderliche Vorbereitung der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters gefasster Beschluss des zuständigen Beschlussorgans ist unwirksam.“

Ich gehe daher davon aus, dass die o.g. Beschlüsse des Rates vom 30. 6. 2008 unwirksam sind.

Dass die von Bürgermeister Dr. Wiese in den Tageszeitungen angeführten Rechtfertigungsversuche irrelevant sind, führe ich nur der guten Ordnung halber an. Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich zweifelsfrei, dass die Verwaltung die Beschlussorgane umfassend und unaufgefordert zu informieren hat und dass ein (nachträglicher) Verweis auf Recherche im Internet oder die öffentliche Auslegung der Pläne diesem gesetzlichen Anspruch nicht gerecht wird.

Im Übrigen sehe ich durch die unvollständige Beschlussvorbereitung und das Unterschlagen wesentlicher Informationen das Beteiligungsrecht meiner Fraktion verletzt.

Für Ihre baldige Beantwortung danke ich.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Jäger, Fraktionsvorsitzender

Kategorie

Cloppenburg | Wirtschaft

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